Was können die folgen von Telefonstreich sein?

12 Antworten

Also, entgegen Dea2010, nein, das ist keine Ordnungswidrigkeit. Hierzu muss die Allgemeinheit betroffen sein, das ist sie nicht, "nur" eine Einzelperson.

Aber - privatrechtlich kann das nun wirklich verdammt teuer werden.

Wenn der angerufene Geärgerte so richtig mitten rein zurückschlagen will - und natürlich nur, wenn er weiß wer es war - braucht der nur zu einem Anwalt gehen.

Dieser fertigt eine Abmahnung, in der eine Unterlassungerklärung formuliert ist, dass das in Zukunft zu lassen sei.

Wenn der Anwalt die Chance sieht, in irgend einer Form einen Schadensersatz mit einzubeziehen, das ist dann nicht viel, aber sicherlich auch dreistellig.

Diese Abmahnung kostet schnell ein paar Hunderter - und genau die sind, wenn Du so willst, die Strafe für Deinen / Euren Streich.

So Man das zukünftige Unterlassen, bei Verstoß belegt mit einem Strafgeld, normal sind dabei 5001 Euro (nicht sofort, nur wenn Du das nochmal machst), nicht erklärt und den Anwalt nicht bezahlt, wird der eine "Einstweilige Verfügung" beantragen und auch bekommen und hernach Klage erheben.

Das Endergebnis vor Gericht ist immer so eine Sache, aber es steht zu befürchten, das wird dann noch teuerer, denn die Kosten der Abmahnung und der Klage stehen im Raum.

Einmal Anrufen genügt für diesen Weg sicherlich längst nicht, aber Du möchtest ja, wie Du sagtest, dem "so richtig auf den Keks gehen", dann kann der Dir noch mehr auf den Keks gehen.

Ich nehme an, Du bist jugendlich? Deine Eltern werden sich freuen und das zahlt keine Versicherung. Du bist unter 14? Kein Problem, 14 ist die Grenze zur Strafunmündigkeit, privatrechtlich ist da bereits zuvor was zu machen, Du bist gesichert über 7 Jahre alt, dann wäre da nur noch eingeschränkt was zu machen, hierbei müsste man über die Aufsichtspflicht argumentieren und das ist schwerer als man denkt - aber das trifft ja nicht zu......

Darum, lass den Quatsch, alles hat Grenzen.

Die hohe Telefonrechnung sollte dann schon Strafe genug sein. Es kann aber auch zu einer Anzeige kommen wegen groben Unfugs oder Belästigung.

Die Folgen? mhm bis zu Anzeigen usw.. Telefonstreiche sind albern und kindisch, manchmal auch gefährlich und können richtig teuer werden. Meiner Familie wurde mal ein Krankenwagen geschickt, der Anrufer meldete daß eine Schwangere ihr Kind bekommt und Probleme dabei hat. Die Fahrer des Krankenwagens eilten 15 KM zu mir nach Hause, bauten beinahe einen Unfall ... Sowas soll lustig sein? Sie wären fast selbst verunfallt, es hätten Menschen dabei sterben können

Ordnungswidrigkeitengesetz Dritter Teil - Einzelne Ordnungswidrigkeiten (§§ 111 - 131)
Zweiter Abschnitt - Verstöße gegen die öffentliche Ordnung (§§ 116 - 123)
Gliederung.§ 118 Belästigung der Allgemeinheit.(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Das kommt darauf an. Wenn du 10 mal am tag anrufst undda sne weile machst bist du sicher wegen Nachstellung dran.

Wenn du beleidigst wegen Beleidigung. Es könnte noch Betrug oder Nötigung im Spiel sein. Alles vom Inhalt abhänig.

Man kann dich aber auch einfach Zivil auf unterlassung verklagen oder auf schadensersatz.

Verstöhßt du gegen den Unterlassungsbeschluss wird richtig teuer. Von dem was du wegen Anwwälten usw. zahlen musst mal abgesehen.