Was kann ich tun, damit der Nachbar leise ist?
Also ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. In der Wohnung über uns lebt ein Vater mit zwei Söhnen, circa 17-19 Jahre und 10-12 Jahre alt. Mir gehts um den jüngeren. Der kleine spielt vom mittags bis nachts Videospiele und ist dabei sehr lautstark. Nachts schreit er dabei sehr viel und trampelt immer auf wenn ihn was stört.
Das nervt extrem, weil mein Zimmer direkt unter seinem ist, ich höre also alles.
Tagsüber soll es mir ja egal sein, auch wenn das permanente Geschrei nervt und teils auch verwirrt. Mal schreit er Hilfe, dann stirb, man merkt aber, dass er am spielen ist, das bellt er wie ein Hund und schlägt auf Wände und Boden ein.
Mit dem Vater kann man leider auch nicht reden, haben wir schon oft versucht. Es kommt immer nur die Antwort, ich sage ihn, dass er leise sein soll, was das Kind aber nicht ist.
Klar, Kinder sollen spielen und auch mal laut sein dürfen, aber nachts will ich meine Ruhe. Der Junge ist auch alt genug um Rücksicht nehmen zu können. Weiß jemand, was ich in einer solchen Situation machen kann? Polizei, Ordnungsamt oder Jugendamt anrufen wurde mir vorgeschlagen, allerdings weiß ich halt nicht was davon ich anrufen soll. Die Polizei war schon zwei dreimal da, konnte aber auch nicht viel machen und nur sagen sie sollen leise sein, danach war immer noch Lärm.
5 Antworten
bitte konfrontier deine VERMIETER mal damit. hoffentlich interessiert ihn das ,dass sein mieter im nachtschlaf gestört wird. ansonsten - droh ihm eine mietminderung an ,die du aber auch vorher ankündigen must und zwar schriftlich .er muss 4 wochen zeit haben, um den "schaden" zu begleichen. letztlich such dir eine andere wohung .
ach du meine güte -- dann ruf mal die mieterversammlung zusammen, um den fall zu besprechen.lebt der vater auch in einer eigentumswohung?? dann wirds knapp,dann hilft nur ein anwalt
Der Verwalter ist nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEGberechtigt und verpflichtet, für die Einhaltung der Hausordnung zu sorgen.
Der Verwalter wird den störenden Wohnungseigentümer der Anlage in Schriftform abmahnen und ihn auffordern, zukünftige Störungen zu unterlassen.
Ist die Wohnung, von der die Störungen ausgehen, vermietet, so hat der Verwalter auf den fraglichen Mieter selber keinen Zugriff, sondern muss sich an den betreffenden Wohnungseigentümer als Vermieter wenden, damit dieser auf seinen Mieter einwirkt.
Bleiben diese Maßnahmen des Verwalters ohne Erfolg, dann kann die Eigentümergemeinschaft mit Stimmenmehrheit darüber zu befinden, ob der Störer im Rahmen eines Gerichtsprozesses von der Gemeinschaft auf Unterlassung der Störung in Anspruch genommen werden soll, § 10 Abs. 6 S. 3 WEG .
Auch ein störender Mieter kann von der Gemeinschaft auf Unterlassen der Störung in Anspruch genommen werden, § 1004 BGB(Bürgerliches Gesetzbuch).
Du kannst dich mit den anderen Eigentümern zusammen tun und fragen, ob sie auch gestört werden. Dann kannst du dich an die Verwaltung wenden.
Oder ganz einfach. Du nimmst dir einen Anwalt und klagst zivilrechtlich. So einfach ist das. Polizei oder Ordnungsamt kann bei kurzen Störungen nicht viel machen. Wenn sein Fernseher lautstark wäre, dann würde es schon anders aussehen.
Wenn es nachts ist immer und immer wieder die Polizei vor Ort anrufen. Die sammeln ja die Berichte. Werden es zuviele, dann folgen da schon Konsequenzen. Mehr kannst du nicht tun.
Oder umziehen.
Bei sowas wendest du dich an den Vermieter.
Wir haben eine Eigentums Wohnung, da ist leider kein Vermieter
Wir haben keinen Vermieter, es ist eine Eigentumswohnung