Was kann ich tun?

2 Antworten

In erster Linie solltest Du aus diesem Fall lernen. Du müsstest die Person erst einmal nachweisbar in Verzug setzen, also sie auffordern, entweder das Geld zu bezahlen oder die Sachen zurück zu schicken.

Nachweisbar bedeutet nicht per Chat, sondern per Einschreiben Einwurf (eine Kopie des Schreibens und den Einlieferungsbeleg der Post gut aufgeben).

In dem Schreiben forderst Du die Person auf, dass bis zum xx.xx.2025 (mind 14 Tage Zeit lassen), entweder das Geld auf dem Bankkonto oder die Ware nachweislich und versichert zurück geschickt wurde.

Dann kündigst Du auch an, dass Du ansonsten zur Polizei gehst und Anzeige erstattest.

Mit einer Anzeige hast Du aber weder Geld noch Ware zurück. Und ich würde mir auch gut überlegen, ob ich einen Anwalt einschalten würde. Der kostet nämlich erst einmal Dein Geld, und ob bei der Person etwas zu holen ist, ist fraglich.


Katrin94659 
Beitragsersteller
 25.04.2025, 12:29

Vielen Dank!

Am besten fragst du in so einem Fall bei der Polizei nach (wichtig: nicht die Notrufnummer wählen). Wenn man einen mündliche Kaufvertrag im Chatverlauf finden/feststellen kann, solltest du ihn verklagen können.

Woher ich das weiß:Recherche

Katrin94659 
Beitragsersteller
 25.04.2025, 12:29

Dankeschön