Was kann ich tun?
Hey Leute,
so Ich hab ein großes Problem und brauche dafür eure Hilfe… also Ich und meine Mutter wohnen seit circa 9 Jahre in einer Sozialwohnung in München das Problem momentan ist das es ein Rohrbruch gab unten im Keller und somit irgendwie das Wasser hoch zu uns in die Wohnung kam und es war schrecklich viel Wasser wir haben natürlich gleich unserer Ansprechpartnerin Bescheid gegeben und sie hat uns gleich ein Team rüber geschickt naja die haben eigentlich überhaupt nichts gemacht die dachten das es vom Waschbecken kommt und erst bei dritten Mal das wir da angerufen haben kam ein Team und hat es herausgefunden.
Somit kam ein paar Tage später ein Mann der mit dem Messgerät gemessen hat wieviel Feuchtigkeit die Wand und der Boden in der kompletten Wohnung hat und er hat gesagt das die Wohnung unbewohnbar ist!
Jetzt kommt wie erwartet Schimmel von den Wänden das ich und meine Mutter schon krank geworden sind wir sogar beim Arzt waren und auch die Ärztin uns ein Attest geschrieben hat und gesagt hat wir müssen da unbedingt raus !
das Problem ist meine Mutter und ich haben kein Geld für ein Hotel und soweit ich weiß sollten eigentlich auch Hausverwaltung oder so das Hotel zahlen aber die lassen uns hier seit fast 3 Wochen im Schimmel leben unser husten geht nicht weg und uns gehts überhaupt nicht gut wir haben alles angerufen was wir konnten zu mindestens wo wir wussten das wir da anrufen konnten aber uns fällt nichts mehr ein😪
Was sollen wir noch tun Leute ?
3 Antworten
Also als erstes einmal wäre es eure Obliegenheit als Bewohner gewesen, für umgehende Notmaßnahmen zu sorgen. Erster Ansprechpartner wäre hier die Feuerwehr und der Hausmeister.
Die Aussage, dass die Wohnung verschimmelt ist, kann in der Form nicht nachvollzogen werden. Schimmel entsteht nicht innerhalb einiger Tage!
Grundsätzlich haftet der Vermieter oder die Hausverwaltung nicht für Hotelkosten oder anderweitige Unterbringung. Bei Mängeln oder gar bei Unbewohnbarkeit der Mietsache, kann die Miete entsprechend gekürzt werden. Kann die Mietsache nicht wiederhergestellt werden, wird das Mietverhältnis in der Regel beendet.
In eurem Fall gehe ich davon aus, dass der Eigentümer die Wohnung wieder herstellen wird und die Kosten über die Gebäudeversicherung abrechnet. Zuvor müsstet ihr die Wohnung von Hausrat befreien, um eine technische Trocknung und eine Sanierung wie z.B. die Erneuerung des Bodenbelags zu ermöglichen.
Für die Auslagerung bzw. Neubeschaffung von Mobiliar oder auch für Kosten einer vorübergehenden externen Unterbringung der Bewohner z.B. Hotel-Kostenersatz, kommt im Regelfall die Hausratversicherung auf, vorausgesetzt ihr habt euch entsprechend versichert.
Inwieweit euch Sozialamt etc. helfen kann oder muss, kann ich nicht sagen. Damit kenne ich mich nicht aus.
Es gibt für sozial schwache Menschen bei Gericht eine Beratungsstelle. Bei Sozialhilfeempfang wird - meines Wissens nach - vom Gericht auch ein Schein ausgestellt damit man eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen kann.
Also das zuständige Amtsgericht anrufen und dann wird da ein Schuh draus. Der Vermieter muss eine Ersatzwohnung oder preiswertes Hotelzimmer stellen.