Was kann ich machen?
Ich hatte vor 5 Monate eine Haus Durchsuchung und da wurden mir zwei Handys eingezogen. Die Polizei hat gesagt, ich kann’s mir nach einer Woche wiederholen.
Daraufhin folgte ein Anruf von der Polizei, dass der vereinbarte Termin leider nicht klappen wird, dass die Polizei sich meldet, wenn ich meine Handys abholen kann.
Seitdem habe ich jede Woche dort angerufen bei der Polizei. Die Polizei sagte, dass das dauern wird.
Das ist jetzt der sechste Monat Ach so, ich hatte auch noch von dem Polizisten einen Spickzettel bekommen, da drauf stand der erste vereinbarte Termin mit einer Unterschrift von dem Polizist, der mir mein Handy eingezogen hat.
Ja, ich würde gerne wissen, ob das rechtens ist.
Ich habe mal gehört, dass ein Freund sein Handy nie wieder bekommen hatte
ich freue mich auf Antworten 🙏🙂schon mal Dankeschön im Voraus
4 Antworten
Die Staatsanwaltschaft ist für die Rückgabe zuständig. Vermutlich sind die Handys weiterhin Beweismittel und sollen eventuell im Strafverfahren eingezogen werden.
Was hast Du angestellt?
Die Polizisten werden wohl zurecht bei Dir gewesen sein. Wird wohl berechtigte Gründe gehabt haben. Oder denkst Du die hatten Langeweile und wollten Dir ✌HALLO✌ sagen?
nein Da hast du recht ja aber es ist wegen des verdacht des Handeltreibensmit Betäubungsmittel
Ja, ich würde gerne wissen, ob das rechtens ist.
Ja, das ist es. Da wird man wohl etwas gefunden haben.
Ich habe mal gehört, dass ein Freund sein Handy nie wieder bekommen hatte
Das kann passieren, wenn das Smartphone "Tatwerkzeug" ist, wird es eingezogen bleiben.
Eine Handyauswertung mit bekannten Sperrcode dauert bei uns hier aktuell 4-6 Monate, ohne bekannten Sperrcode gerne mal ein Jahr.
Solange die Handys als Beweismittel dienen, werden sie in der Regel nicht vor einer Gerichtsverhandlung herausgegeben.
Gegenstände können durch die Polizei sichergestellt werden, wenn sie:
a) Als Beweismittel dienen (§94 StPO). Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, werden diese wieder herausgegeben, außer der Eigentümer verzichtet bei der Sicherstellung auf Rückgabe (dies wird im Sicherstellungsverzeichnis vermerkt und vom Eigentümer unterschrieben). In dem Fall wird der Gegenstand nach Beendigung des Verfahrens wieder herausgegeben.
b) Wenn sie der Einziehung unterliegen. Das ist bei Tatmitteln der Fall. Ein Beispiel: Der Bankräuber fährt mit seinem Auto zu einer Bank, überfällt diese mit einer Pistole und flüchtet anschließend wieder mit seinem Auto. In dem Fall wir das Auto und die Pistole eingezogen, da diese maßgeblich dafür benötigt wurden, um die Straftat zu begehen. Die Gegenstände werden also NICHT mehr herausgegeben.
c) Wenn die Gegenstände dem Verfall unterliegen, also der "Mehrwert" aus einer Tat sind. Gleiches Beispiel wie gerade. Der Täter erbeutet 25.000€ Bargeld und einen Goldbaren, der zufällig in der Bank rumlag. Sowohl das Bargeld, als auch das Gold sind "Produkte der Tat" und unterliegen damit dem Verfall. Die Gegenstände werden als NICHT mehr herausgegeben.
Warum in deinem Fall der Kollege behauptet hatte, dass dein Handy schon in einer Woche wieder zum abholen ist, kann ich nicht sagen, jedoch zumindest mutmaßen: Er dachte vermutlich, dass ein Blick auf das Handy und auf die Benutzeroberfläche reicht, um etwaige strafbare Inhalte zu erkennen. Entweder hat er dann etwas gefunden und das ganze muss jetzt forensisch gesichert werden - das dauert, oder er hat keinen Zugriff auf das Handy und muss das ganze jetzt forensisch sicher - s.o. ;-) (Oder die Staatsanwaltschaft will, dass eine komplette Sicherung durchgezogen wird oder oder oder...)
Ich habe mal gehört, dass ein Freund sein Handy nie wieder bekommen hatte
Möglich, siehe Antwort a) und b)
Ich danke ihnen für die Antwort sie haben mir damit geholfen
Gerne - lass uns beim "Du" bleiben, wir sind ja hier unter uns :)
Kann man da irgendwo da anrufen ? Und fragen wie weit sie sind ?