Was kann ich machen?

4 Antworten

Die Staatsanwaltschaft ist für die Rückgabe zuständig. Vermutlich sind die Handys weiterhin Beweismittel und sollen eventuell im Strafverfahren eingezogen werden.

Mike524 
Fragesteller
 26.04.2024, 08:12

Kann man da irgendwo da anrufen ? Und fragen wie weit sie sind ?

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Still  26.04.2024, 08:14
@Mike524

Wenn du ein Aktenzeichen hast: klar. Aber eine Antwort am Telefon ist eher unwahrscheinlich. Schreibe der Staatsanwaltschaft doch eine E-Mail.

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Was hast Du angestellt?

Die Polizisten werden wohl zurecht bei Dir gewesen sein. Wird wohl berechtigte Gründe gehabt haben. Oder denkst Du die hatten Langeweile und wollten Dir ✌HALLO✌ sagen?

Mike524 
Fragesteller
 26.04.2024, 08:01

nein Da hast du recht ja aber es ist wegen des verdacht des Handeltreibensmit Betäubungsmittel

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OLDO1975  26.04.2024, 08:06
@Mike524

Ja.

Da haben die Polizisten alles richtig gemacht.

...

Bitte tue in Zukunft nicht so etwas Dummes.

Dir war doch bestimmt klar, daß Du etwas illegales tust. Bitte sei ein erwachsener und ein guter intelligenter Mensch.

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Ja, ich würde gerne wissen, ob das rechtens ist.

Ja, das ist es. Da wird man wohl etwas gefunden haben.

Ich habe mal gehört, dass ein Freund sein Handy nie wieder bekommen hatte

Das kann passieren, wenn das Smartphone "Tatwerkzeug" ist, wird es eingezogen bleiben.

Von Experte wiki01 bestätigt

Eine Handyauswertung mit bekannten Sperrcode dauert bei uns hier aktuell 4-6 Monate, ohne bekannten Sperrcode gerne mal ein Jahr.

Solange die Handys als Beweismittel dienen, werden sie in der Regel nicht vor einer Gerichtsverhandlung herausgegeben.

Gegenstände können durch die Polizei sichergestellt werden, wenn sie:

a) Als Beweismittel dienen (§94 StPO). Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, werden diese wieder herausgegeben, außer der Eigentümer verzichtet bei der Sicherstellung auf Rückgabe (dies wird im Sicherstellungsverzeichnis vermerkt und vom Eigentümer unterschrieben). In dem Fall wird der Gegenstand nach Beendigung des Verfahrens wieder herausgegeben.

b) Wenn sie der Einziehung unterliegen. Das ist bei Tatmitteln der Fall. Ein Beispiel: Der Bankräuber fährt mit seinem Auto zu einer Bank, überfällt diese mit einer Pistole und flüchtet anschließend wieder mit seinem Auto. In dem Fall wir das Auto und die Pistole eingezogen, da diese maßgeblich dafür benötigt wurden, um die Straftat zu begehen. Die Gegenstände werden also NICHT mehr herausgegeben.

c) Wenn die Gegenstände dem Verfall unterliegen, also der "Mehrwert" aus einer Tat sind. Gleiches Beispiel wie gerade. Der Täter erbeutet 25.000€ Bargeld und einen Goldbaren, der zufällig in der Bank rumlag. Sowohl das Bargeld, als auch das Gold sind "Produkte der Tat" und unterliegen damit dem Verfall. Die Gegenstände werden als NICHT mehr herausgegeben.

Warum in deinem Fall der Kollege behauptet hatte, dass dein Handy schon in einer Woche wieder zum abholen ist, kann ich nicht sagen, jedoch zumindest mutmaßen: Er dachte vermutlich, dass ein Blick auf das Handy und auf die Benutzeroberfläche reicht, um etwaige strafbare Inhalte zu erkennen. Entweder hat er dann etwas gefunden und das ganze muss jetzt forensisch gesichert werden - das dauert, oder er hat keinen Zugriff auf das Handy und muss das ganze jetzt forensisch sicher - s.o. ;-) (Oder die Staatsanwaltschaft will, dass eine komplette Sicherung durchgezogen wird oder oder oder...)

Ich habe mal gehört, dass ein Freund sein Handy nie wieder bekommen hatte

Möglich, siehe Antwort a) und b)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter
Mike524 
Fragesteller
 26.04.2024, 08:11

Ich danke ihnen für die Antwort sie haben mir damit geholfen

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Dommie1306  26.04.2024, 08:23
@Mike524

Gerne - lass uns beim "Du" bleiben, wir sind ja hier unter uns :)

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Mike524 
Fragesteller
 26.04.2024, 08:26
@Dommie1306

Ja stimmt… und danke 🙃🙋🏽‍♂️

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