Was ist wenn der Bus zu früh kommt?

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Ich würde mich an deiner Stelle beim Unternehmen beschweren, auch wenn da nichts rauskommen wird, ob 2 Minuten oder 6 Minuten zu früh.

Im Notfall bekommt der Fahrer vielleicht ein DUDUDU und das war es das.

In einem Kundenforum der DSW21 in 2010 wurde dazu mal folgendes von einem der oberen Etage gesagt.

"Es gibt viele Gründe zu spät zu kommen, aber nicht einen, um zu früh zu kommen."

Er und die anderen sehen die Sache so, dass der Fahrer dann an der entsprechenden Haltestelle zu halten hat. Die heutigen Automaten beim Fahrer geben sogar entsprechende Zeitfenster bis zur nächsten Haltestelle vor, bzw. zeige Verspätungen an.

@Hunter3599

Solche Aussagen können nur von Leuten kommen die keine Ahnung haben. Was machst Du denn beruflich Hunter3599? bist sicher kein so fauler Sack wie die Busfahrer, die sich den ganzen Tag durch den Stadtverkehr wühlen müssen, ohne die Nerven zu verlieren, um Menschen wie dich von A nach B zu transportieren und sich auch noch anpöbeln lassen müssen.

Ups..Doppelposting Sorry

Und nochwas zu den Fahrzeiten. Es sind RICHTZEITEN! das bedeutet, +/-2 Minuten. 6Minuten sind allerdings Arg viel und ist zu bezweifeln.

Das habe ich zwar noch nie erlebt, aber ich habe mir schon frühs bei dem Weg zur Bushaltestelle Gedanken darüber gemacht ...

Der Busfahrer sollte dann eigentlich an der jeweilgen Bushaltestelle bis zur Abfahrtzeit warten, auch wenn er früher kommt, dann soll er halt eine Zigarette in der Zeit rauchen ...

Das ist echt eigentlich ne Frechheit wenn er zu früh kommt .. du musst es aber wohl deinem Chef irgendwie beweisen können dass er zu früh kommt, oder sich einfach bei dem Busunternehmen beschweren...

als ich noch auf dem land gelebt habe, habe ich das auch schon erlebt ... wenn unterwegs nix los is und die wirklich fast jede haltestelle überspringen können schonmal 5 minuten "verfrühung" drin sein ... ABER ich finde dass der bus dann bis zu seiner eigentlichen zeit da stehen bleiben muss ...

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Ein Busfahrplan hat keine Richtzeiten. Es ist Festzeiten, zu denen der Bus an der jeweiligen Haltestelle abfahren muss/darf. Verspätungen sind jedoch nicht zu verhindern und somit zulässig (z.B. aufgrund der Verkehrslage).

Es besteht Beförderungspflicht (mit wenigen Ausnahmen, z.B. total betrunkene Person mit verunreinigter Kleidung).

Rechtsgrundlage: § 22 PBefG (Uneingeschränkte Beförderungspflicht besteht jedoch nur im Bus-, O-Bus-, und Straßenbahnverkehr nach näherer Maßgabe des § 22 PBefG (für die Beförderungsbedingungen und Einschränkungen der Beförderungspflicht wird auch auf die Regelungen der BOKraft – dort insbesondere §§ 13 bis 15 –, BOStrab und Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB) oder die BedBefV zurückgegriffen). 

Weicht der Busfahrer also regelmäßig vom Fahrplan ab, verstößt er gegen die Beförderungspflicht und das Unternehmen kann schadensersatzpflichtig gemacht werden.

Viele Unternehmen überwachen deshalb die Fahrtrouten und Zeiten der Linien mittels GPS (in die Betriebsleitstellen) und können somit Verspätungen, aber auch zu früh abfahrende Linien feststellen. So lange sich aber niemand beschwert, wird kein Verkehrsunternehmen bei "Frühstartern" tätig, da diese immer einen knapp kalkulierten Fahrplan haben und diesen Zeitvorsprung oft im Stau wieder abbauen.

Die Busfahrer haben erheblichen Fahrplandruck. Deshalb nutzen sie verfrühte Fahrzeiten gerne als Puffer für spätere Verzögerungen (v.a. bei langen, stauanfälligen Strecken). Das kann bei 2-3 Minuten gehen, aber 6 Minuten zu früh geht definitiv nicht! Deshalb: Unbedingt - mit genauer Zeit und Linie - beim Busunternehmen melden, ggf. bestätigen lassen (z.Hd. Arbeitgeber)! Wenn sich nichts tut: Beim Auftraggeber (Kreis, Stadt, ...) melden, ggf. Medien benachrichtigen