Was ist meine Kündigungsfrist bei meiner Wohnung?

4 Antworten

Eine Kündigung zu Ende Januar muss z.B. spätestens am. 3. Dezember eingehen.

Deine Kuendigungsfrist betraegt somit knapp 2 Monate. Das ist uebrigens 1 Monat kuerzer als die gesetzliche Kuendigungsfrist (in Deutschland). Wenn das aber so vereinbart wurde, ist es fuer den Mieter auch gueltig (nicht aber auch fuer den Vermieter).

Wenn du die schriftliche Kuendigung also spaetestens am 3. Dezember zu postueblichen Zeiten in den Hausbriefkasten des Wohnheims einwirfst, endet das Mietverhaeltnis am 31. Januar.

Einschreiben kann aber nach deutschem Recht nicht verlangt werden. Es bleibt voellig dir ueberlassen, auf welchem Weg du die schriftliche Kuendigung zustellst oder zustellen laesst. Bei einem Selbsteinwurf in den Empfaengerbriefkasten solltest du aber moeglichst einen Zeugen haben (der idealerweise auch den Inhalt des Schreibens bezeugen kann) und den Einwurf mit Datum und Uhrzeit protokollieren.

Kündigungsfrist ist einen Monat. Du hast immer bis zum 3. Werktag Zeit, deine Kündigung einzureichen, damit sie für den nächsten Monat gültig ist.

bei 3. Dezember mußt Du am 31. Januar raus