Was ist der unterschied zwischen einer zweckehe und einer scheinehe?
Hi Leuts.......wir machen einen Vortrag über die ehe und stehen geradeziemlich auf dem trockenen.....Naja die Frage steht oben....bis später Hannah Danke!
6 Antworten
eine Scheinehe ist eine ehe, die nicht auf einer Partnerschaft basiert, sondern um eine Ausweisung zu verhindern. Die ehe-leute sind kein "richtiges" Paar, sie lieben sich nicht, ect. Eine Zweckehe basiert hingegen auf einer festen Partnerschaft, allerdings wurde nicht aus der liebe heraus entschieden zu heiraten, sondern um beiden Partnern einen Vorteil zu schaffen (leichteres finden einer gemeinsamen wohnung, steuern, versicherung ect)
zweckehe: die ehe besteht wirklich,man lebt zusammen hat kinder aber nicht aus liebe sondern wegen eines bestimmten grundes (zusammenführung von familienvermögen oder so)
scheinehe: keine wirkliche beziehung sondern nur vorgetäuscht um einen vorteil (steuer, aufenthaltserlaubnis) zu erzielen
Wenn der Vater eine Lederfabrik hat und dessen Sohn eine Tochter von einem Schuhfabrikant heireten soll, ist das eine "Zweck-Ehe".
Heiratet eine Deutsche einen Afrikaner, damit der in Deutschland bleiben darf und die beiden führen keine "Ehe" im herkömmlichen Sinn, nennt man das eine "Scheinehe", weil sie nur zum "Schein" besteht...
In der Reihenfolge Liebesheirat, Vernunftehe, Zweckehe und Scheinehe nehmen sexuelle Aktivitäten in der Regel ab. Bei der Scheinehe sind sie bei null.
Ist mir schon klar das Du es auch selber herausgefunden hättest aber da Du diese frage stellst habe ich aus Wikipedia das nachfolgende übernommen
Als Scheinehe wird eine formal gültige Ehe bezeichnet, deren Zweck nicht die Bildung einer ehelichen Beistands- und Lebensgemeinschaft ist (für Deutschland definiert in § 1353
BGB), sondern die ausschließlich geschlossen wird, damit einer der Partner, beide oder Dritte einen rechtlichen Vorteil aus der Eheschließung ziehen. Im Bereich des Ausländerrechts spricht man von einer Scheinehe, wenn die formale Eheschließung allein den Zweck verfolgt, dem ausländischen Ehepartner ein Aufenthaltsrecht zu verschaffen bzw. eine Abschiebung zu verhindern.
Begrifflich ist die Scheinehe von einer Zweckehe zu unterscheiden. In einer Zweckehe sollen mit der Eheschließung gleichzeitig bestimmte Vorteile für die Ehepartner verwirklicht werden, die z. B. steuerlicher, erbrechtlicher oder auch aufenthaltsrechtlicher Natur sein können. Das Wesen der ehelichen Lebensgemeinschaft wird hierbei aber nicht in Frage gestellt und bleibt gewahrt. Die Scheinehe dagegen zielt ausschließlich auf die Erlangung von (in der Regel ausländer-)rechtlichen Vorteilen ab, ohne dass nach dem Willen der Eheschließenden eine eheliche Lebensgemeinschaft im gesetzlichen Sinne entstehen soll. Diese wird vielmehr nur vorgetäuscht.