Was ist das Sozialstaatsprinzip?

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https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/S/sozialstaat-245542

Sozialstaat

Das Sozialstaatsprinzip ist im Grundgesetz als Staatsziel verankert: Nach Artikel 20 und 28 des Grundgesetzes ist der deutsche Staat ein demokratischer und sozialer Bundes- und Rechtsstaat. Das bedeutet, dass sich der Gesetzgeber in der Bundesrepublik auch um soziale Gerechtigkeit und die soziale Sicherheit der Bürger kümmern muss. Wichtige Bereiche der sozialen Gesetzgebung in Deutschland sind neben der Arbeitsgesetzgebung und der Steuergesetzgebung die Sozialversicherung, also die gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Darüber hinaus finanziert der Staat soziale Leistungen wie Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld oder Sozialhilfe.

https://www.sozialpolitik.com/das-sozialstaatprinzip

Finanzierung des Sozialstaates: Woher kommt das Geld?

Der Sozialstaat speist sich aus zwei Quellen: Beiträgen und Steuern. Die Sozialversicherungen finanzieren sich überwiegend durch Beiträge, die Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen gemeinsam bezahlen. Ausnahme ist die Unfallversicherung, in die nur die Arbeitgeber*innen einzahlen. Das Geld für Förder- und Fürsorgeleistungen stammt dagegen aus Steuern, die alle Bürger*innen an den Staat bezahlen müssen.

https://www.studysmarter.de/schule/wirtschaft/wirtschaftsethik/sozialstaat/


wilees  28.11.2023, 08:35

Besten Dank für's Sternchen und das freundliche Kompliment.

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Das Sozialstaatsprinzip steht in einem Spannungsverhältnis zu einem anderen Prinzip des Grundgesetzes, der Rechtsstaatlichkeit. Der Grund liegt darin, dass der Rechtsstaat vor allem der Freiheit des Einzelnen und seiner Rechte dient, während der Sozialstaat in das Leben der Bürger eingreift.

Der "Staat" nimmt den arbeitenen Bevölkerungsanteil Geld weg und gibt es Bedürftige und Taugenichtse