Was ist das Klapp-Spatigste - was man als Nicht-Landwirt im Außenbereich machen darf (eigener Grund im Außenbereich)?
Für den Fall, dass man als Otto-Normal-Verbraucher ein Grundstück im Außenbereich geschenkt bekommen hat, was darf man dann dort als "Nicht-Landwirt" auf so einem Grundstück machen... also höchst persönlich machen... ohne gegen Geseteze zu verstoßen ?
Irgendwelche Ideen... also eher auf der Hobby-Ebene...
3 Antworten
das grundstuck ist bei der gemeine gemeldet ! da steht auch der nutzungsplan !
frag deinen bürgermeister -
dann mußt das grundstück auf deinen namen im grundbuch eingetragen werden .
dann wird die grundsteuer berechnet !
umbrechen und kartoffeln pflanzen - ist gerade dran !
Hab ich heute aus erster Quelle - also vom Amt erfragt.
dann stell richtige fragen ! erst war da nur irgendein grundstück !
jetzt willst plötzlich ackerbau machen mit den klappspaten.
dann hat AMT ja gesagt was damit gemacht werden darf oder soll !
da das!
Irgendwelche Ideen... also eher auf der Hobby-Ebene...
potatoes für den eigenbedarf - neben kohl
Also, reden wir hier von einem nutzgrundstück und keinem Baugrundstück⁉️ dann würde ich futtergetreide anbauen, weil die deutschen immer Fleisch essen werden und deswegen Getreide zum füttern der Kühe immer benötigt wird🤗
Ich würde einen Wald aus Obstbäumen und Sträuchern und mehrjährigen Gemüse pflanzen mit einem großen Teich in der Mitte
Also es ist noch als Gründland bezeichnet, und nicht als Streu-Obst-Wiese.
Das muss man erst beantragen und ändern lassen.
Ist es dann erst mal Streu-Obst-Wiese, dann greift der Naturschutz ein, und es ist vorbei mit Kartoffel-Anbauen.
die Kartoffeln darf ich dann aber nur in Hochbeeten anbauen und nicht direkt in der Erde des Außenbereiches, weil ich kein Landwirt bin.
Hab mich erkundigt und Hochbeete dürfte ich im angrenzenden Außenbereich aufbauen, weil es keine Bauwerke sind.
Aber Ackerbau im Außenbereich als Nicht-Landwirt ist verboten.