Was ist das Geburtsortsprinzip?

2 Antworten

Das gibt es seit 2000. Schau hier:

Seit dem Jahre 2000 gilt für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern das Geburtsortprinzip (ius soli). Dazu muss mindestens ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und zum Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen. Das heißt, dass diese Kinder mit ihrer Geburt in Deutschland neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Die Eltern werden normalerweise nach der Geburt des Kindes vom Standesamt darüber informiert, wenn ihr Kind durch Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat.

Quelle: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/optionspflicht/optionspflicht.html

Das Geburtsortprinzip ist eine gängige Methode zum Erwerb einer Staatsbürgerschaft. Es war besonders unter den führenden Nationen während dem Kolonialismus verbreitet. Es war eine besonders effiziente und objektive Feststellung der Staatsangehörigkeit. Man findet es bspw. in den USA.