Was hat Österreich für Prostitutionsgesetze?
Was das Thema Prostitution betrifft, ist Deutschland im Vergleich zu Österreich ein wahres Paradies. Zwar ist die Prostitution in beiden Ländern grundsätzlich legal, jedoch nur, wenn sie offiziell gemeldet ist und nicht im Verborgenen betrieben wird.
Der Unterschied liegt jedoch in den Regelungen. In Deutschland ist es vollkommen legitim, der Prostitution in der eigenen Wohnung nachzugehen. Diese Form der Wohnungsprostitution schützt nicht nur die Privatsphäre der Kunden, sondern auch die der Dienstleistenden selbst. Voraussetzung ist lediglich eine Genehmigung vom Ordnungsamt, dann steht dem Ganzen nichts im Wege.
In Österreich hingegen ist genau das streng verboten. Eine Wohnung dient ausschließlich dem privaten Wohnen, nicht der gewerblichen Nutzung für sexuelle Dienstleistungen. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, riskiert nicht nur eine empfindliche Geldstrafe, sondern im schlimmsten Fall sogar den Verlust der Wohnung. Wer dem Beruf nachgehen möchte, muss in ein Laufhaus, ein Studio oder ein entsprechendes Etablissement ausweichen.
Doch stellt sich hier eine grundsätzliche Frage. Was wäre, wenn die betreffende Frau gar keine Prostituierte ist, sondern einfach eine sexuell sehr aktive Person "Nymphomanin"? Wenn sie täglich hundert Männer empfängt, ohne dafür Geld zu verlangen, ist das dann keine Ruhestörung? Offenbar nicht, denn solange kein Geld fließt, wird die Nachbarschaft angeblich nicht belästigt. Wieso also ist es für die Umgebung zumutbar, wenn jemand tausend Männer reinlässt, solange es kostenlos geschieht, während zahlende Kunden angeblich ein Problem darstellen?
3 Antworten
Viele der Gesetze zum "Schutz" der Sexarbeiterinnen und der "Bevölkerung" dient in erster Linie dem Schutz der Steuereinnahmen.
Sexworkerinnen, die ihrer Tätigkeit unbeobachtet in den eigenen vier Wänden nachgehen und weder ordentliche Rechnungen & Quittungen ausstellen und dann auch noch ausschließlich mit Bargeld arbeiten, sind den Behörden ein Dorn im Auge...
Bin gespannt, wenn auch im Paysex elektronische Quittungen mit Zertifikat und Seriennummer verpflichtend werden, so wie dies in der Gastronomie eingeführt wurde (wo bisher auch so mancher Gast "versehentlich" nicht in der Kasse gelandet ist).
Wir sehen uns im Puff!
R. Fahren
Die Situation in Österreich kenne ich nicht im Detail. Ich kann nur für Deutschland sprechen, wo das "Prostituiertenschutzgesetz" von 2017 in erster Linie in einer Registrierungspflicht bestanden hat, was die Betroffenen überwiegend als negativ auffassen, denn nicht jede möchte sich mit ihrer (Neben-)Tätigkeit beim Amt outen. Diese Gesetze treffen in erster Linie legale, freiwillig tätige Sexarbeiterinnen. Illegale Zwangsprostituierte halten sich ohnehin nicht an solche Vorschriften!
Ich selbst bin auch großer Fan von Sauna- und FKK-Clubs, sehe aber auch ein, dass manche Frauen lieber in einer Wohnung arbeiten, wo sie alle Regeln selbst bestimmen können und dafür bereit sind Teile ihrer Anonymität und Sicherheit aufzugeben.
Sexarbeit ist bereits heute eine der am strengsten und häufigsten kontrollierten legalen Dienstleistungen, die es gibt. (Wusstest Du, dass die Polizei in vielen Bundesländern das Recht hat Dich und Dein Fahrzeug zu durchsuchen, nur weil Du Dich in der Nähe einer "Prostitutionsstätte" aufhältst?). Was die Sexarbeiterinnen in erster Linie brauchen, sind nicht NICHT mehr Regeln und Gesetze, sondern Anerkennung und Normalität! Über Ausländer, Homosexuelle und andere Minderheiten darf man ja schon lange keine Witze mehr machen - aber Sexworkerinnen mit allerlei abfälligen Schimpfwörtern zu bedenken oder je nach Lust und Laune entweder als "armes hilfloses Opfer" oder "Geldgierige SchIampe" zu behandeln, ist völlig ok.
Wir sehen uns im Puff!
R. Fahren
Was wäre, wenn die betreffende Frau gar keine Prostituierte ist, sondern einfach eine sexuell sehr aktive Person "Nymphomanin"?
Solange kein Geld genommen wird (und natürlich auch keine anderen Tauschleistungen oder Entlohnungen aller Art), ist das reine Privatsache.
ist das dann keine Ruhestörung?
Es geht wohl nicht nur um Ruhestörung, sondern um Gewerbe (da sind z.B. auch viele andere Arten von Gewerbe in reinen Wohngebieten verboten) und wie so oft ums Prinzip.
Realistisch betrachtet, kommt dein theoretischer Fall eben nie vor. Daher gibt es auch keine Regelung dagegen. Sehr oft werden Gesetze erst dann erlassen, wenn es das Problem auch wirklich gibt.,
Fälle von Nymphomaninnen dieser Art eben extrem selten bis nicht-existent, während Prostituierte dies sehr oft so betreiben würden.
Diese Frage können sie nur die Leute beantworten, die diese Gesetze auf den Weg gebracht haben. Für einen "normalen" Bürger ist bei vielen Gesetzen der Sinn nicht ganz nachvollziehbar...
Ist gar nicht so daneben diese Antwort, aber zu einseitig.
Was mir fehlt ist der Schutz der betroffenen Frau. In den öffentlichen Freudenhäusern wird sehr regelmäßig kontrolliert, es gibt klare Regeln und Hygienevorschriften, z.B. über den Besuch des "Freundes", tatsächlich in aller Regel der Loddel. Das ist in den Wohnungen eben nicht so konkret prüfbar, vor allem wenn es sich auch um die Wohnung der betroffenen Frau handelt - im Sinne der Unverletzbarkeit des Persönlichkeitsrechts von staatlicher Seite aus. Du verstehst was ich meine. Das Ausnutzen, Förderung der Prostitution usw. ist hier eben nicht kontrollierbar und daher im Rotlichtbereich, der es ohnehin mit den Gesetzen nicht so genau nimmt, vorsichtig gesagt schwierig.
Weiterer Nebenaspekt wäre die Zweckentfremdung der Wohnung für ein Gewerbe und die durchaus bestehenden Belästigungen und Nachteile für andere Hausbewohner. Daher sind weitergehende Regeln durchaus berechtigt.