Was geschieht wenn ein Patient/Unfallopfer jede medizinische Hilfe ablehnt?
Wo und wann endet die Selbstbestimmung ?
Wenn irreparabele Folgeschäden entstehen würden oder das Leben des Betreffenden bedroht ist ?
Was genau geschieht dann ?
7 Antworten
Wenn für die Ärzte erkennbar ist, dass der Patient die Folgen falsch einschätzt, bzw. größere Gesundheitsschäden durch eine Nicht-Behandlung entstehen, wird die Behandlung durch das Gesundheitsamt "angeordnet", also der Patient entmündigt, damit ihm geholfen werden kann.
Die Selbstbestimmung endet da, wo der Patient als nicht zurechnungsfähig eingestuft wird oder sich nicht äußern kann.
Wenn der Patient fähig ist, darüber zu entscheiden (also kein Kind, geistig schwer behindert oder irgendwie verwirrt ist), darf gar keine Behandlung durchgeführt werden.
Das wäre dann nämlich eine Körperverletzung.
Das gilt eigentlich auch für den Fall, dass der Patient ohne die Behandlung versterben würde.
Edit: Eine Frau aus Spanien hat sogar erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt, weil ihr gegen ihren Willen Blut transplantiert wurde.
Wenn der Patient offenbar im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, ist diese Entscheidung zu akzeptieren. Jeglicher medizinische Eingriff gälte dann als Körperverletzung.
Ist der Patient dagegen offensichtlich desorientiert/verwirrt, ist die Beurteilung nicht ganz so einfach. Eventuell ist dann von einer mutmaßlichen Einwilligung auszugehen; die meisten Menschen hängen schließlich an ihrem Leben. Ausnahme: es liegt eine entsprechende Patientenverfügung für genau diese Situation vor.
Dass der eigene Wille auch dann noch zählt, wenn man nicht mehr entscheidungsfähig ist, kann man mit einer Patientenverfügung sicherstellen. Mein Stiefvater geriet nicht in diesen Zustand, als er an Krebs erkrankte. Er lehnte es ab, weiter an sich herumpfuschen zu lassen weil das nichts brachte, und entließ sich selber nach Hause. Da verstarb er nach Monaten. Niemand versuchte gewaltsam ihn daran zu hindern.
Ich muss allerdings gestehen.
1.) Ich war selber bisher zu faul, eine Patientenverfügung zu erstellen.
2.) Ich weiß gar nicht, wie man sicherstellen kann, dass im Ernstfall die Ärzte überhaupt mitbekommen, dass es eine gibt.
2.) Ich weiß gar nicht, wie man sicherstellen kann, dass im Ernstfall die Ärzte überhaupt mitbekommen, dass es eine gibt.
Entweder die Verfügung im Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen oder Angehörigen mitteilen.
Da sprichts Du etwas an !
Also immer ein Exemplar bei sich tragen ?
Also immer ein Exemplar bei sich tragen ?
Das bringt im Grunde nichts.
Der Rettungsdienst hat keine Zeit und keine Möglichkeit die Echtheit und Wirksamkeit zu überprüfen.
Das kommt erst später im Krankenhaus zum tragen.
Das müsste aber im Falle sehr schnell geschehen.
Darf der Arzt/Notarzt gegen den geäußerten Willen des wachen Patienten auch behandeln/Leben retten und die Anordnung des Gesundheitsamtes nachfordern ?