Was für kosten fallen alles an wenn ich mich selbstständig mache?

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Gewerbeanmeldung 20,-- €, Genehmigung nach § 34 c der Gewerbeordnung zur Ausübung des Maklerberufes. Kosten sind je nach Bundesland unterschiedlich. Musst Du Dich erkundigen. Liegt aber im 4stelligen Bereich.

Ich bin gelernte Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft. Übe den Beruf seit über 27 Jahren aus, davon 17 Jahre selbständig in meiner eigenen Firma. In dieser Zeit habe ich die guten und die sogenannten schlechten Zeiten der Branche kennenlernen können. Da tatsächlich jeder Makler werden kann, ohne entsprechende Sachkunde nachweisen zu müssen, tummeln sich viele schwarze Schafe in der Branche herum, die den Ruf des "Maklers" noch schlechter machen als er eh schon von jeher war/ist. Mit diesem naturgegebenen schlechten Ruf wird man in dieser Branche nur dann bestehen und seinen Lebensunterhalt dauerhaft finanzieren können, wenn man Verkäufern/Käufern, Vermietern/Mietern gegenüber hohe Fachkompetenz, Seriosität, hohe Einsatzbereitschaft und überdurchschnittlichen Service bieten kann. Ich habe in der Zeit viele Makler kennengelernt, die sich den sogenannten Maklerschein beim Gewerbeamt gekauft haben, in einen Anzug geschlüpft sind, sich einen wohlklingenden Firmennamen ausdachten oder einen abgewandelten "klauten" und einfach mal drauflos makelten. Keine Ahnung von Kauf- oder Mietverträgen, baurechtlichen Vorschriften, keine Kenntnis über Bodenrichtwerte in den unterschiedlichen Regionen, null Schimmer von den zu erfüllenden Sorgfalts- und Aufklärungspflichten eines Maklers....aber hoch motiviert, schnell viele und hohe Provisionen zu generieren. Man kann es so machen, aber länger als 1-2 Jahre wird man sicher nicht bestehen mit seinem auf solchen Füssen aufgebauten Maklergeschäft. Meine Empfehlung ist, den 3-jährigen Ausbildungsberuf zum Immobilienkaufmann/frau zu absolvieren, einige Jahre in einem guten Maklerbüro zu praktizieren und sich dann zu fragen, ob man bereit ist, zwischen 50- und 70 Stunden die Woche/auch am Wochenende zu arbeiten. Denn diese Zeit wird es brauchen, wenn es in die Selbständigkeit gehen soll. Darüber hinaus sollte man ein gutes Netzwerk haben und über gute Kontakte, die dauerhaft gepflegt sein wollen, verfügen, um auch in den Zeiten, in denen einem die Objekte nicht einfach ins Büro geflogen kommen, zurückgreifen zu können. Zufriedene Kunden und sorgfältig abgewickelte Geschäfte sind die beste Werbung für alle Neuaufträge und Neukunden, auf die der Makler sofort angewiesen ist, sobald er ein Geschäft abgewickelt und die Provision eingefahren hat. Das alles erfordert unermüdlichen Einsatz und Freizeitverzicht. Und hat man keine 10000 prozentig verlässlichen und bestens ausgebildete Mitarbeiter, kann man auch einen 2-3 wöchigen Sommerurlaub vergessen. Um sich in diesem Bereich selbstständig zu machen, gehört außerdem eine gute Reserve, um wenigstens das 1.-2. Jahr bestehen zu können. Außerdem ist neben dem Fachwissen, ein guter Ruf, ein hoher Bekanntheitsgrad und die Fähigkeit, in kurzer Zeit eine Vertrauensbasis zum Gegenüber schaffen zu können sehr wichtig. Hohle Versprechen und Schönrednerei in edlem Zwirn und schickem Auto, sind wohl weniger die Erfolgsbringer, als ergebnisorientiertes, dem Kunden zugewandtes transparentes und überzeugendes Handeln. Im Vordergrund sollte immer die Zufriedenheit des Kunden stehen....und erst danach meine Provision. Amen :)

Wenn Du mal Makler werden möchtest, solltest Du die folgende Punkte beachten:

Makler ist der Inhaber einer Hausmaklerfirma.

Das bedeutet zunächst mal "nur" Gewerbeanmeldung und Erlaubnisschein gem. § 34 c.

Kann Jeder anmelden - eben Gewerbe.

Dann gibt es noch die Ausbildungsberufe "Immobilienkaufmann/-frau" (früher Kfm. der Wohnungs-u.Grundstückswirtschaft). Dann ist man aber noch nicht Makler, obwohl man eine Ausbildung hat.

Nochmal: Der Makler ist der Inhaber solch einer Firma.

Da sich das schön liest und Hoffnung macht :

"Jeder kann so mal "ohne Irgendwas" Makler werden" ,

muss ich doch mal die unbedingt notwendigen Voraussetzungen für einen Makler vortragen:

*

  Viel Ahnung von Immobilien , ohne gewisse Ausbildung wird das nichts !
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  Wirklich Kenntnisse des Vertragswesens.
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  Ausreichend Startkapital für Büro,Komplett-Equipment, Auto UND zur Reserve für die Durststrecken (besonders der ersten Jahre).- Eine Rücklage von mind. EU 30.000,-- ist dringendst anzuraten.
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  GUTE Beziehungen zu Grundstücksgesellschaften, grossen Grundeigentümern usw.... (sollte man VORHER haben).
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  Gute Rechtschreibung.
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  Perfektes Auftreten.
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  Redegewandtheit.
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  Allgemeinbildung , da die Konversation mit Auftraggebern und Kunden nicht zu unterschätzen ist.

Ich denke, daß dies nur ein Minimum an Voraussetzungen ist. Ansonsten sollte man das lassen - ein Scheitern wäre sicher.

Die Ausbildung wäre - wie gesagt - sehr gut. Ein Juraabschluss noch besser. Die rechtlichen Angelegenheiten überwiegen in diesem Beruf.

Zuletzt ein Wort zu dieser merkwürdigen Fernsehsendung: Da ist ALLES gestellt und wird gespielt. Es hat NICHTS mit der Wirklichkeit, dem wahren Papierkrieg und der manchmal jahrelangen Arbeit an einem Objekt oder der mühseligen Arbeit im Bereich der Hausverwaltung zu tun. Wer sich den Beruf so vorstellt, wird zu fast 100% von der Wirklichkeit enttäuscht sein !

Nolti  10.01.2011, 17:21

Schöne Antwort- ein dickes DH dafür

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auchmama  10.01.2011, 17:22

Lieber Bernie...von mit bekommst Du einen Stern nebst DH...;-)))

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Als Immobilienmakler darf sich (gottseidank) nicht jeder selbständig machen. Dazu gehören Ausbildung, Prüfung und dann kommen noch Gewerbanmeldung, Ausstattung, Versicherung etc. dazu. Eine gute Beratung dazu liefern IHK oder Business Angels.

wolfinando  29.09.2014, 14:22

Wo lebst du??? Du brauchst nur ein Gewerbe nach §34c anmelden und dumm schwatzen können. Was denn für eine Prüfung??

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Candlejack  29.09.2014, 15:27
@wolfinando

In einer seit jähren regulierten Finanzwelt. Anmelden und dumm schwätzen reicht schon lange nicht mehr aus. Schönen Tag noch.

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Ausbildungs- & Prüfungskosten -IHK, wenn noch nicht vorhanden,die üblichen Gewerbeanmeldekosten und ganz wichtig die Genehmigungen nach §34C ...! dann Werbungskosten, Mietkosten für ein Büro, Telekomunikationseinrichtungen, PC und, und, und, ist natürlich auch von deinem Anspruch abhängig...