wenn du deine Privathaftpflichtversicherung meinst, NEIN..., denn sie gilt nur für den Privatbereich und grundsätzlich nicht für Kraftfahrzeuge, die eine gesonderte Versicherungspflicht, also ein Kennzeichen haben... Wenn du einen Unfall mit deinem Fahrrad verursacht hättest, würde die PHV leistn...
...Ende Februar, bzw. immer ein Tag zurück zum Anfangstag... Beispiel: Beginn 1.4.2010- Ende 31.3.2011...
wobei der Versicherungsschutz- / Vertrag, wenn er nicht von einer der beiden Vertragspartner mit der gebotenen Frist gekündigt wurde, natürlich weiter besteht und auch weiter bezahlt werden muss.
Ausbildungs- & Prüfungskosten -IHK, wenn noch nicht vorhanden,die üblichen Gewerbeanmeldekosten und ganz wichtig die Genehmigungen nach §34C ...! dann Werbungskosten, Mietkosten für ein Büro, Telekomunikationseinrichtungen, PC und, und, und, ist natürlich auch von deinem Anspruch abhängig...
die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung ohne Abschreibung und leistet im Schadenfall den Wiederbeschaffungswert am Schadentag, das heißt z.B. ein Gegenstand hat mal 100,-€ beim Kauf gekostet, heute ist der Gegenstand durch ein im Vertrag geregelten Schaden zerstört worden und würde im Laden nun nur noch 70,-€ kosten...! Also leistet die Hausratversicherung 70,-€.
- hat die Gültigkeit der , sie heißt übrigens EVB- Elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer, nur damit zu tun, wie lange du die Möglichkeit hast, über diese Nummer ein KFZ bei der Zulassungsstelle anzumelden und nicht damit, ob dein KFZ gefahren werden darf.
- hast du über diese EVB nur vorüber gehenden Versicherungsschutz im Haftpflichtbereich , nicht aber in der Kasko ...
- solltest du dich an deine Versicherung, deinen Versicherungsvertreter wenden, denn du möchtest den Versicherungsschutz / Vertrag.
- Die EVB sagt deinem Versicher nur, du möchtest ein KFZ zulassen und versichern, wann das ist, weißt nur du, also melde dich bei deinem Versicherer, damit der Antrag zu diesem KFZ und damit der Vertrag abgeschlossen werden kann...
also, wie der Name schon sagt, Krankentagegeldversicherung..., sie leistet bei ärztlich bescheinigter Krankheit, wenn man seine Tätigkeit nicht ausüben kann. Das hat übrigens nichts mit einer Berufsunfähigkeit zu tun, das ist ein ganz anderes Thema. Die KTH leistet ab dem mit dem Versicherer vereinbarten Krankentag, das kann ab 1.Tag, ab 7.Tag, ab 21.Tag, ab 42.Tag sein, wie es im Vertrag vereinbart ist. Übrigens bei Reha besteht kein Anspruch auf Krankentagegeld, in diesem Fall müsste man beispielsweise Kurtagegeld versichert haben. Es gäbe hier noch eine Menge mehr zu erklären, dazu müßte man aber sinniger weise den genauen Vertrag kennen! Am besten, du sprichst mit deinem Versicherungsvertreter persönlich darüber, wenn er gut ist, kann er dir das alles genau erklären, wenn nicht, solltest du wechseln!
es kommt auf die Art der Haftpflichtversicherung an, wenn es eine Gewerbe- oder Diensthaftpflichtversicherung ist, mußt du natürlich deinen Beruf angeben, sonnst weiß der Versicherer ja weder was er versichern soll noch wie groß das Versicherungsrisiko ist! Bei einer Privathaftpflichtversicherung mußt du deinen Beruf bzw. deine Tätigkeit nicht angeben, denn wie der Name schon sagt, handelt es sich um eine Privathaftpflichtversicherung..., in diesem Vertrag sind ausschließlich nur der Privatbereich und keinerlei Berufs- oder Dienstdinge versichert...
wie schon anderwertig beantwortet, gibt es eine Roller-Mopedversicherung in der Regel nur gegen einmalige Barzahlung für das gesamte Versicherungsjahr. Eine Lastschrift wird max. vereinbart, wenn es sich um eine sonst gute, bekannte und zuverlässige Kundenverbindung handelt. Sollte in deinem Fall, aus welchem Grund auch immer, ein Fehler eingetreten sein, kannst Du dieses nur sehr freundlich mit deiner Versicherungsgesellschaft klären. Oder hast Du den Roller, das Moped im laufenden Versicherungsjahr inkl. des Kennzeichens gekauft und dir fehlen die Papiere dazu ?