Was für einen Führerschein brauche ich für eine Vespa 50S?

2 Antworten

wenn der Roller im Originalzustand ist (Motorleistung wie neu ausgeliefert und nicht frisiert) und es sich um ein Modell mit Versicherungskennzeichen handelt (also in D nicht zulassungspflichtig) sollte das gehen. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen bei Kleinrollern und Mopeds sind approximativ allerdings sind nachträgliche Eingriffe zum Erhöhen der Geschwindigkeit nicht gestattet.

Mit Klasse B, bzw. AM dürfte man auch Simsons fahren, die 60 laufen.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass man das nur aus Bestandsschutzgründen darf, denn das war halt das Moped der DDR.

Normalerweise geht AM halt nur bis 45 km/h

Vielleicht solltest Du nochmal Deinen Fahrlehrer/ die Behörde dazu fragen.