Was darf der Mieter bei Gemeinschaftsflächen?
Hallo zusammen,
ich hab mir eine Immobilie gekauft. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit einem großen Außenbereich. Darf ich den Mieter verbieten, dass Sie diesen Bereich betreten? Aktuell sind da Grill Trampolin etc aufgestellt. Ist das ohne Erlaubnis rechtens? Im Mietvertrag habe ich dazu nichts gefunden. Meine Frage ist was muss ich dulden und was darf ich verbieten.
2 Antworten
ich bin Beirat von einer 9 Parteien MFH
Das muss die Hausordnung her geben. Bei uns ist grillen und Offenes Feuer verboten.
Trampolin bedarf der Zustimmung der Haus gemeinschaft. Bitte denke bei Schaukel und Trampolin an die Versicherung wenn es mal zum Unfall kommt haftet der Eigentümer des Spielgeräts. Wenn es keinen gibt die Hausgemeinschaft.
Du kannst auch Hunde verbiete. Katzen nicht.
Denke an Fegen / Winterdienst das muss in den Mietervertrag rein sonst muss es der Eigentümer machen. Steht das nicht im Mietvertrag leider Pech. Das gilt auch für Gartenarbeit und Treppen und Wasch und Trockenraum
darf man den Herrschaften den Bereich nicht komplett verbieten. Die Kinder spielen dort Fußball und haben dort zum Beispiel die Fassade mit dem Ball beschädigt.
Du hast die Mieter inklusive ihrem Mietvertrag mit übernommen.
Du musst das dulden was im Mietvertrag vereinbart ist. Wenn da keine Nutzung der Gemeinschaftsflächen gestattet ist, müssen sich die Mieter daran halten und ihren Krimskrams auch dort entfernen.
Danke für die Antwort. Nein da steht nichts zur Nutzung der Gemeinschaftsflächen.