2 Antworten

Der Segway wird mit Sicherheit eine EU-Typengenehmigung zur Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr besitzen. Damit schnappst Du Dir einfach die mitgelieferte ABE dieses Fahrzeuges, gehst zur Niederlassung eines KFZ-Versicherers und kaufst, bzw. bestellst Dir dort eine entsprechende Klebeplakette zur Versicherung eines Elektro-Kleinfagährzeuges nach eKFV.

Die Plakette klebst Du auf den Plakettenhalter des Scooters, und schon kann die erste Fahrt beginnen.

Mit solch einem Scooter darfst Du dann auf Radwegen, oder entsprechend als "gemischt" markierten Geh-/und Radwegen fahren, bzw. ohne solche Wegemarkierungen auf der Straße.

Vorsicht nur bei gekennzeichneten Einwegstraßen gegen die Fahrtrichtung und Durchfahrtsverboten für Fahrzeuge aller Art mit der Zusatzkennzeichnung "Fahrräder frei", denn diese kleinen Scooter sind rechtlich keine Fahrräder. Solche Sonderstrecken darfst Du dann nicht mit dem Scooter befahren.


Schnittchenfan  24.07.2023, 15:29

Doch, für Fahrräder gegen die Fahrtrichtung freigegebene Einbahnstraßen darfst du auch mit dem E-Scooter gegen die Fahrtrichtung befahren. Für alles andere gilt das Zusatzschild "Radfahrer frei" aber tatsächlich nicht. Auf Fußwegen, Fußgängerzonen usw. müsste das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" angebracht werden. Das machen die Städte aber nicht, da sie kein Geld für die Änderung der Beschilderung haben. Das führt dann zu absurden Situationen, wo z.B. ein benutzungspflichtiger Radweg in einen Fußweg mit Zusatzschild "Radfahrer frei" mündet, ohne dass man eine Möglichkeit hätte, dort auf die Fahrbahn zu wechseln. Man müsste dann dort anhalten und den Roller weiter tragen (!!!). Ist bei uns so, dass auf solchen Wegen die Polizei stillschweigend duldet, wenn man dort mit dem E-Scooter fährt, solang man sich an die weiteren Regeln hält (Schrittgeschwindigkeit und Fußgänger haben absoluten Vorrang). In der Fußgängerzone aber, wo Radfahren erlaubt ist, bekommt man mit dem E-Scooter Ärger.

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Gnurfy  24.07.2023, 15:38
@Schnittchenfan
Doch, für Fahrräder gegen die Fahrtrichtung freigegebene Einbahnstraßen darfst du auch mit dem E-Scooter gegen die Fahrtrichtung befahren. 

Diese gesetzliche Bestimmung kannst Du bestimmt aus erster Hand auch exakt und eindeutig formuliert hier vorlegen.

Der Rest Deines Romans gegen meine Antwort war unnötig und irrelevant.

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Schnittchenfan  24.07.2023, 15:45
@Gnurfy

Erst mal - der Rest des Romans war nicht gegen deine Antwort, sondern eher dafür. Aber die gesetzliche Bestimmung nenne ich dir gerne: Anlage 2 zu §41 Abs. 1 StVO. Punkt 41.1 (Zusatzzeichen zu Zeichen 267)

Zu finden z.B. hier: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html

Und du bist ganz sicher nicht der Maßstab dafür, was irrelevant ist und was nicht.

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Gnurfy  24.07.2023, 15:55
@Schnittchenfan

Doch, ich bin der Maßstab dafür, wer meine Beiträge unübersichtlich mit Müss verschandelt. Und nun kannst Du Dir darauf ein Spiegelei braten.

41.1 ist erst relativ neu, und wäre damit einzig und alleinig nur einen kurzen Kommentar entsprechender Ergänzung wert gewesen.

Firty, und Dich auf die Igno.

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flauski  20.01.2024, 22:53
@Gnurfy

Was läuft denn bei Dir falsch? Wenn Du nicht dafür bereit bist, dass jeder nach seinen Belieben Deine Antworten kommentiert, dann solltest Du wohl lieber keine schreiben.

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Du brauchst ein Versicherungskennzeichen, das musst du am Roller anbringen, musst mindestens 14 Jahre alt sein und dann kannst du losfahren.

Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung und ein Fahrradhelm sind empfehlenswert.

Um das Wichtigste mal kurz zusammenzufassen: Fahren darfst du auf der Straße. Wo ein Radweg ist, auf dem Radweg (dann nicht auf der Straße). Keinesfalls fahren darfst du auf dem Gehweg oder in Fußgängerzonen, unter Alkoholeinfluss (gleiche Promillegrenze wie beim Auto), oder zu zweit oder noch mehr Leute auf einem Roller.


Schnittchenfan  24.07.2023, 15:15

Handy benutzen während der Fahrt geht auch nicht, Gepäck/Traglasten befördern auch nicht (nur ein Rucksack).

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