Was bedeutet 1 1/2 Geschosse?
In der Schule müssen wir unser Traumhaus entwerfen. Und wir haben auch einen Lageplan mit Nutzungsschablone bekommen. Und unser Lehrer hat jetzt gesagt, dass wir 1 1/2 Geschosse mache dürfen. Wir haben ihn dann gefragt, was das den bedeuten würde. Er sagte,dass wir das selber rausfinden sollen. Ich habe jetzt schon geguckt ob ich was finde dazu. Aber ich habe nichts gefunden. Ich hoffe das mir einer von euch bei dieser Frage helfen kann. Also was bedeutet das wir 1 1/2 geschossig Bauen dürfen?
9 Antworten
Hallo Traumhausplanerin!
Die Antworten unten sind leider sehr unqualifiziert und quatsch, sorry, ist aber leider so! Die Begrifflichkeit 1 1/2 Geschossig ist aus der Umgangssprache und bedeutet, dass man weniger als zwei "Vollgeschosse" baut. Vollgeschosse sind in den Landesbauordnungen definiert und haben besondere Bedeutung im Bezug auf Bebauungspläne. Alles also recht kompliziert für jemanden, der nicht vom Fach ist. Ich denke, dass auch Dein Lehrer diese Frage nicht wirklich korrekt beantworten kann. Da aber "1 1/2 geschossig" lediglich eine Begrifflichkeit der Umgangssprache ist, würde ich mir hier keinen großen Kopf machen und Dein Traumhaus so planen, wie Du es Dir vorstellst!
Um die Verwirrung vollständig zu machen: Ich hatte mal ein Bauvorhaben, bei dem das Gebäude rechnerisch zwei Vollgeschosse hatte, aber nur eins haben durfte (lt. Bebauungsplan). Ich habe bei exakt diesem Haus lediglich eine Dachterrasse überdacht, wodurch es nur noch ein Vollgeschoss hatte... ;-)
Also ist es egal wie viel m² das Dachgeschoss dann hat.Nur es darf halt die m² Zahl des Erdgeschosses nicht überschreiten oder?
- das heisst, die ersten wohnungen beginnen von der horizontebene aus gedacht erst im sog. hochparterre, also bei einer höhe von 1/2 stock... das kennst du sicher da ist dann bis zu den wohnungstüren, halt eine mehrstufige kurze treppe,....da durch kommt es zu diesem1/2 geschoss....
Vermutlich ist eine Etage zur Hälfte unter der Oberkante des Erdreiches oder es ist eine Etage plus ausgebautes Dachgeschoss gemeint.
Bei uns in Niedersachsen bedeutet dies zum Beispiel an einem Kubushaus, das das DG nicht größer als 75% des EG sein darf.
Erdgeschoss mit Dachgeschoss, das Dachgeschoß (bewohnt, also ausgebaut)zählt wegen der Schräge nur als halbes Geschoss.