2 geschossig zu 1,5 geschossig... was muss ich dafür tun?

6 Antworten

Wir dürfen auf dem Grundstück nur 1,5 geschossig bauen.

Wer sagt das? Welches Bundesland? Gibt es einen Bebauungsplan?

Sollte z.B. ein Bebauungsplan in NRW maximal ein Vollgeschoss zulassen, aber die Gebäudehöhe nicht beschränken, könnte ein Erker und/oder beheizter Wintergarten ausreichender Größe die Lösung sein.

Du kannst den Keller je nach Baurecht des jeweiligen Landes zur Wohnfläche machen. Alles andere muss ein Architekt abklären.

Allem voran steht das Planfeststellungsverfahren der jeweiligen Gemeinde. Wenn du eine sattelfeste Aussage möchtest, wende dich u. a. an das Bauaufsichtsamt. Dort ist die Kompetenz angesiedelt, auf die sich gut "aufbauen" lässt. Viel Glück. Rolf

DoubleUDuck82 
Fragesteller
 23.07.2019, 15:33

Vielen Dank Rolf

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Möglicherweise sind die Baubestimmungen in unterschiedlichen Regionen verschieden. Außerdem gibt es Sondergenehmigungen (die du vermutlich nicht bekommst) und vieles (natürlich nicht alles!) liegt im Ermessen der Beamten bei der Baubehörde. Deshalb kann deine Frage hier nicht beantwortet werden.

Um sicherzugehen, frage das für dich zuständige Bauamt oder einen Architekten.

Normalerweise gibt es diese Bezeichnung (1,5-geschossig) schon seit Ewigkeiten nicht mehr. Entweder ist das DG ein Vollgeschoss oder es ist keines. In den meisten Fällen darf das DG 75% der Fläche vom EG haben (früher waren es 2/3) bei einer gemessenen Höhe von 2,30 m. Wenn es dann ein Vollgeschoss ist, dann kann man dem "entgehen" in dem man das EG halt flächenmäßig größer macht ;-)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung