2 geschossig zu 1,5 geschossig... was muss ich dafür tun?
Hi...
Wir wollen bauen. Wir dürfen auf dem Grundstück nur 1,5 geschossig bauen.
Allerdings finden wir einige Häuser interessant die 2 geschossig sind.
Kann ich durch Erweiterungen (Anbau) aus dem 2 Geschosser ein 1,5 Geschosser zaubern? Ich weiß. dass viele das mit der klassischen Stadtvilla umgehen, wo das Dach ein Walmdach ist und zwischen Erdgeschoss und Obergeschoss ringsherum erneut ein Walmdach vorhanden ist (siehe Bild). Das finden wir aber nicht so ansprechend. Mir ist auch bekannt, dass der obere Grundriss von diesem Haus kleiner als der untere ist.
Mir geht es nur um "die Möglichkeit" und wenn ja, dann noch um die Rechenformel, damit ich mit einer gewissen Software eigene Grundrisse aus 2 geschossigen Häusern zu 1,5 Geschossigen erstellen kann.
Mit bestem Dank und freundlichem Gruß
6 Antworten
Wir dürfen auf dem Grundstück nur 1,5 geschossig bauen.
Wer sagt das? Welches Bundesland? Gibt es einen Bebauungsplan?
Sollte z.B. ein Bebauungsplan in NRW maximal ein Vollgeschoss zulassen, aber die Gebäudehöhe nicht beschränken, könnte ein Erker und/oder beheizter Wintergarten ausreichender Größe die Lösung sein.
Du kannst den Keller je nach Baurecht des jeweiligen Landes zur Wohnfläche machen. Alles andere muss ein Architekt abklären.
Allem voran steht das Planfeststellungsverfahren der jeweiligen Gemeinde. Wenn du eine sattelfeste Aussage möchtest, wende dich u. a. an das Bauaufsichtsamt. Dort ist die Kompetenz angesiedelt, auf die sich gut "aufbauen" lässt. Viel Glück. Rolf
Möglicherweise sind die Baubestimmungen in unterschiedlichen Regionen verschieden. Außerdem gibt es Sondergenehmigungen (die du vermutlich nicht bekommst) und vieles (natürlich nicht alles!) liegt im Ermessen der Beamten bei der Baubehörde. Deshalb kann deine Frage hier nicht beantwortet werden.
Um sicherzugehen, frage das für dich zuständige Bauamt oder einen Architekten.
Normalerweise gibt es diese Bezeichnung (1,5-geschossig) schon seit Ewigkeiten nicht mehr. Entweder ist das DG ein Vollgeschoss oder es ist keines. In den meisten Fällen darf das DG 75% der Fläche vom EG haben (früher waren es 2/3) bei einer gemessenen Höhe von 2,30 m. Wenn es dann ein Vollgeschoss ist, dann kann man dem "entgehen" in dem man das EG halt flächenmäßig größer macht ;-)
Werde mich mal erkundigen. Danke schön