Warum will meine "Ex" nicht das mein Sohn bei mir gemeldet ist?
İch lebe seit knapp 2 Jahren getrennt von meiner Ehe Frau. Wir haben 3 Kinder im Alter von 17, 14 und 11 Jahren.
Mein mittlerer will nicht bei seiner Mutter wohnen, da es oft zu Streitereien gekommen ist.
Nun wohnt er seit 2 Monaten bei mir. 2 x in der Woche ist er bei ihr.
Sie ist jedoch damit nicht ganz einverstanden und hat zähne knirschend zugestimmt das er bei mir bleiben darf. Das Kindergeld will sie in Zukunft an mich überweisen jedoch sträubt sich dagegen das er sich bei mir anmelden darf.
İch verstehe nur nicht warum sie sich so dagegen sträubt das nein Sohn sich bei mir anmeldet !
Hab auch gesagt das es eine Meldepflicht gibt doch darauf lässt sie sich nicht ein.
Was meint ihr ist der Grund dafür ? Und was soll ich machen ?
Möchte dem ganzen Sorgerechtskrieg am besten für mich und den Kindern aus dem Weg gehen.
Was sagt sie, wenn du sie nach dem Grund fragst?
Sie möchte nicht das es offiziell wird.
2 Antworten
Das Kindergeld bekommt jene Person, bei der das Kind die meiste Zeit lebt. Wenn dein Sohn nun die meiste Zeit bei dir lebt, dann müsstest du das Kindergeld direkt vom Amt bekommen und nicht über die Mutter des Kindes. Da dein Sohn aber zweimal in der Woche bei ihr ist, möchte sie vielleicht für die zwei Tage auch einen Teil des Kindergeldes und solange sie das Kindergeld bezieht, kann sie vermutlich diesen Teil nach eigenem Ermessen festlegen. Das könnte der Grund sein.
Es gibt auch das Paritätsmodell (Wechselmodell), bei dem das Kindergeld gesplittet wird, aber eigentlich dafür gedacht, wenn sich ein Kind teilweise bei der Mutter und teilweise beim Vater aufhält, so wie es auf deinen Sohn zutrifft. Aber warum sollte das dann bei mehreren Kindern nicht funktionieren? Siehe: https://www.ergo.de/de/rechtsportal/oft-nachgefragt/wechselmodell-kindergeldfrage#:~:text=Daneben%20gibt%20es%20das%20Wechselmodell,Verteilungsschl%C3%BCssel%20zwischen%20den%20Eltern%20aufgeteilt.
Das Kind MUSS dort gemeldet sein, wo es sich überwiegend aufhält und seinen Lebensmittelpunkt hat.
Wenn ich mich nicht täusche ist die Aussage nicht ganz korrekt!
Da es 3 Kinder sind, zahlt das Amt das Geld für alle 3 an eine Person aus. Man kann es nicht splitten!