Warum werden diese Menschen wegen ,, Mord '' verurteilt weil sie innerorts mit 130km/h über rote Ampeln fahren und tödliche Unfälle verursachen?
Quellen zu der Behauptung? Ansonsten sehen wir deine Aussage einfach mal als falsch an.
Ich lese und höre das aber oft in den Medien
15 Antworten
Bei 130 km/h über eine rote Ampel zu fahren ist vorsätzlich, man nimmt in Kauf, dass jemand schnell noch drüber rennt und überfahren wird.
Wenn bei diser Fahrlässigkeit ein Mensch stirbt, ist es für mich schon Mord, da dem Fahrer bewusst ist, dass es auch mal nicht gut gehen kann. Der Mensch ist tot, seine Angehörigen haben lebenslanges Leid, nur wegen dieses Irrsinns so zu fahren.
Was die Richter genau entscheiden, kommt auf den einzelnen Fall an, ob es als fahrlässige Tötung gewichtet wird.
Solche Taten könnten vermieden werden, niemand muss mit dieser Geschwindigkeit über eine rote Ampel fahren. Der Führerschein ist da fehl am Platz.
Weil es eben auch dann Mord ist, wenn man etwas macht, bei dem einem vollkommen klar ist dass dabei Menschen sterben können, es aber aus niederen Beweggründen trotzdem macht und dabei auf die Todesgefahr scheißt. Das nennt man einen bedingten Vorsatz: Man zielt nicht bewusst drauf ab, aber man akzeptiert dass es so kommt.
Nun ist jedem Menschen, der nicht unter erheblichen Hirnschäden leidet, vollkommen klar dass bei extremer Geschwindigkeitsüberschreitung und gleichzeitiger Missachtung von Ampeln und anderen Vorfahrtsregelungen ein Unfall nur eine Frage der Zeit ist und dieser dann nicht unwahrscheinlich einen tödlichen Ausgang nimmt.
Niemand, dessen IQ ausreicht um am Lenkrad zu drehen, glaubt dass so eine Aktion sicher ist und dabei niemand zu Schaden kommen kann.
Jemand, der seinen Egotrip trotzdem durchzieht, nimmt bewusst in Kauf dass dabei jemand sterben könnte.
Das ist letztendlich nichts anderes, als wenn ein Sportschütze oder Jäger mit seinem Gewehr einfach mal blind in die Fußgängerzone ballert und dabei vielleicht, vielleicht auch nicht jemanden trifft.
Hi, bei den Berliner Rasern hat man argumentiert, die wollten niemanden bewusst töten. Klar, dabei würde ja ihr Fahrzeug beschädigt.
Aber sie mussten damit rechnen, dass jemand aus der bevorrechtigten Straße kommen könnte und bei einem Zusammenstoß mit 160 km/h dieser tötlich ausgehen kann.
Und da war ihnen wohl egal. Das nennt man billigend in Kauf genommen.
Dann ist es Mord, wenn ein Mordmerkmal erfüllt ist. Hierfür hat man ein Fahrzeug, welches mit 160 km/h durch die Ortschaft rast, als gemeingefährliches Mittel bezeichnet. Das ist ein Mordmerkmal.
Ich weiß zwar nicht um welche Menschen und um welche Situation es genau in dieser Frage gehen soll, aber hier trotzdem mal ein Paar Informationen die dir weiterhelfen könnten:
Ein tödlicher Unfall wird in der Regel nicht als Mord eingestuft, sondern als fahrlässige Tötung oder in seltenen Fällen als Totschlag. Mord liegt nur vor, wenn Vorsatz und bestimmte Mordmerkmale, wie z.B. heimtückisch, grausam oder niederträchtig, nachgewiesen werden können.
Wann fahrlässige Tötung vorliegt:
Ein tödlicher Unfall wird in der Regel als fahrlässige Tötung eingestuft, wenn der Verursacher des Unfalls das Ergebnis (den Tod des Opfers) nicht beabsichtigt hat, aber die erforderliche Sorgfalt bei der Verkehrsteilnahme verletzt hat.
Wenn das der Fall ist dann kann das nicht als Mord eingestuft werden.
Ob ein tödlicher Unfall nun als Mord, Totschlag oder fahrlässige Tötung qualifiziert wird, hängt von der Art des Vorsatzes und der Vorliegenden Mordmerkmale ab. In den meisten Fällen wird ein tödlicher Unfall als fahrlässige Tötung betrachtet, wenn der Verursacher den Tod nicht beabsichtigt hat, aber dennoch Sorgfaltspflichten verletzt hat.
Das bedeutet, dass die Situation so wie du sie geschildert hast eigentlich nicht als Mord eingestuft werden kann. Wenn das trotzdem so ist, kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
LG
Google kaputt, was willste mit solcher Antwort. Urteile wegen Mord sind inzwischen Alltag, zum Glück.
2 Sekunden Googlen.
Bei extremen Rasern, die innerorts mit 130 km/h über rote Ampeln fahren, wird oft nicht von einem direkten Tötungsvorsatz ausgegangen, also der Absicht, eine bestimmte Person zu töten. Vielmehr geht es um den sogenannten bedingten Vorsatz (oder Eventualvorsatz).
Das bedeutet:
- Bewusstsein der Gefahr: Der Raser muss sich bewusst sein, dass sein Verhalten höchstwahrscheinlich zu schwersten Verletzungen oder zum Tod von Unbeteiligten führen kann. Bei 130 km/h innerorts und dem Überfahren roter Ampeln ist dies offensichtlich.
- Billigende Inkaufnahme: Trotz dieses Wissens nimmt der Raser den möglichen Tod oder die schweren Verletzungen anderer billigend in Kauf. Es ist ihm egal, ob jemand stirbt, solange er sein „Ziel“ (z.B. den Geschwindigkeitsrausch) erreicht.
Oft, aber eben nicht immer. Nach 3 Sekunden Googlen stößt man eben auch auf Berichte wo tatsächlich die Raser wegen Mord rechtskräftig verurteilt wurden, z.B. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/bgh-bestaetigt-mord-urteil-gegen-raser-in-wiesbaden-100.html