Warum unternimmt das Veterinäramt nichts in den meisten Fällen von Tierquälerei?
8 Antworten
Und wie sieht es damit aus: Alleinerziehende Mutter schafft sich einen Hund an um Aufmerksamkeit zu bekommen, kommt aber schon mit ihrer Tochter kaum zurecht. Hund kommt kaum raus,darf nichts,kennt keine Grundkomandos und ist oft alleine. Sie kann allerdings sehr gut Schauspielern und deshalb unternimmt das Veterinäramt nichts!
Bei Tierquälerei, wie sie gesetzlich definiert ist, greifen die sehr wohl ein.
Wenn ein Hund 10 Stunden täglich im Zwinger hockt, aber Zugang zu frischem Wasser und Futter hat, zudem noch gepflegt aussieht, wird es für den Amtsvet schwer, eine schlechte Haltung nachzuweisen. Dann kann er auch nichts machen.
Die Gesetze sind immer auslegungsfähig, was übrigens auch die berufstätigen Tierhalter ganz allgemein vor Verfolgung schützt. Es steht ganz bewußt keine Zeitgrenze für das Alleinsein von Tieren in den Gesetzen.
Tierquälerische Haltung muss nachgewiesen werden. Von Beobachtern mittels Bildmaterial, Lärmprotokollen, etc.
Ich hab mal eine Pferdehaltung gemeldet, die auch verboten wurde. Die Tiere wurden dem Halter entzogen. Es geht, wenn die Mängel offensichtlich sind.
Warum? Weil sich keiner als Zeuge zur Verfügung stellt.
Wenn keine offensichtlichen Mißstände vorliegen, dann ist das Veterinäramt auf Zeugenaussagen angewiesen. Da die meisten Leute aber zu feige sind, sich vor Gericht gegen einen "netten" Nachbarn zu wenden...
Weil die Gesetzeslage in den meisten fälle extrem schwammig bis nicht geklärt ist.
So gibt es zum beispiel ein gesetzt das Qualzuchten verbietet,jedoch wurde (zumindest ist das mein letzter stand der dinge) bei uns noch niemand deswegen verurteilt. Nicht besonders hilfreich ist auch einfach die Tatsache, dass tiere als Objekte gehandelt werden
aber dennoch ist das gesetzt extrem schwammig. Leider ist qual bei tieren dann doch meist auslegungssache. Man muss halt immer bedenken, dass es ja auch auf Nutztiere gilt. Nur leider heult da keiner rum.
In solchen Fällen werden Tiere eben gerade nicht "als Objekte gehandelt"! Da gilt das Tierschutzgesetz, nicht sachrechtliche Vorschriften.
Tiere sind nur Sachen, wenn es um die Besitzrechte, Kaufverträge, Schadensersatz usw. geht. Ansonsten sind sie Lebewesen.
Weil es dann knapp 80 Millionen indirekten Befürwortern entgegenstände.
In vielen Fällen schafft man es gar nicht, zu beweisen, dass die Qual über das legale Maß hinausgeht, da dieses hoch gesteckt ist.