Warum ist Selbstjustiz verboten?
Also na klar wenn man von Selbstjustiz allgemein redet, ist es verständlich, da jeder Bestrafung anders sieht und wenn es nicht geregelt wäre, würde Chaos ausbrechen, aber wenn man seine Selbstjustiz so regelt, das es sich im rechtlichen Rahmen ist, dann sollte das ja doch kein Problem sein?
Die Rede ist hier nicht von XYZ, der durch die Straßen zieht und Autofahrer meldet die 2mm zu weit rechts/links geparkt haben, sondern von denen die mal gegen heftigere Vergehen/Personen vorgehen.
9 Antworten
Was meinst du denn mit rechtlichen Rahmen?
Selbstjustiz ist schlichtweg verboten weil der unparteiische Prozess fehlt. Als betroffener ist man ohnehin schon befangen und die Fähigkeit etwas fair einzuschätzen ist heruntergesetzt.
Hinzu kommt: nur weil jemand überzeugt ist das X was schlimmes gemacht hat. Heißt es ja nicht das X auch daran schuld ist.
Dann ist es auch nicht immer klar wer denn nun eigentlich der Täter ist.
Nimm den derzeitigen Paradefall Depp gegen heard.
Letztere ist der Ansicht der er sie schlägt. Also selbstjustiz oder?
Depp ist der Ansicht daß die Aussagen die sie öffentlich gemacht hat falsch und Rufschädigung sind. Also selbstjustiz oder? Plus extra selbstjustiz für die ungerechtfertigte selbstjustiz von heard.
Die dann wiederum selbstjustiz verübt für die in ihren Augen ungerechtfertigte selbstjustiz von depp.
Und schon habe wir ne Blutfehde an der Hand.
Nun ja, Justitz steht für die rechtliche Bestrafung eines Täters und diese in Deutschland ausschließlich den Gerichten vorbehalten und das ist auch gut so!.
Dennoch bedeutet dies natürlich nicht, dass der Normalbürger in Deutschland keinerlei Rechte hat, denn dies ist definitiv nicht der Fall. Es gibt ausdrücklich sogenannte Jedermannsrechte, die jeder Bürgerin und jedem Bürger ausnahmslos zustehen. Insbesondere sind hier die Notwehr nach §32 Strafgesetzbuch (StGB), der "rechtfertigende Notstand" nach §34 Strafgesetzbuch, der "entschuldigende Notstand" nach §35 Strafgesetzbuch, das Jedermann- Festnahmerecht nach §127 der Strafprozessordnung (StPO) sowie die Notstandsregelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu erwähnen. Hier geht es jedoch nicht um Bestrafung sondern um Abwendungen von akuten Gefahren oder um die Wahrung von rechtlichen Interessen. Ein rechtliches Interesse ist unter anderem auch die strafrechtliche Verfolgung des Täters. Es gibt also durchaus Handlungsmöglichkeiten des Normalbürgers, die sich im rechtlichen Rahmen befinden.
Mfg
Selbstjustiz hat immer die Eigenart an sich, dass sie von stärkeren und gewalttätigeren Menschen immer in einer ganz anderen Weise ausgeübt wird als von friedfertigeren.
Selbstjustiz zeigt, zumindest in meinen Augen, einfach nur dass Deutschland schärfere und härtere Gesetze braucht. Einen Mord oder eine Vergewaltigung oder sogar beides mit Kuscheljustiz zu bestrafen - glaube da würde jeder durch drehen und Selbstjustiz betreiben. Meine Meinung. Keiner kann mir sagen dass er da ruhig bleibt.
In manchen Fällen finde ich Selbstjustiz berechtigt. Da müsse man aber die gesamte Geschichte bzw die Vergangenheit sehen.
Also, sozusagen, die Regeln aufschreiben und gut ausgebildete Leute dazu abstellen sie 1. durchzusetzen und 2. darüber zu entscheiden ob wer dagegen verstoßen hat, und wie er bestraft wird?
Clevere Idee!