Warum ist die Hamburger Wechselschaltung nicht mehr zulässig?

5 Antworten

Die Verwendung der Hamburger Schaltung ist nach DIN VDE 0100 nicht zulässig, weil bei ihr der Neutralleiter geschaltet wird und somit an dem Lampengewinde, auch im ausgeschalteten Zustand, das Potential des Außenleiters anliegen kann. Dies kann dazu führen, dass eine Person beim Berühren des Lampengewindes (z. B. beim Auswechseln einer Glühlampe) einen tödlichen elektrischen Schlag bekommt. Außerdem besteht das Problem, dass bei Einsatz ungeeigneter Wechselschalter beim Umschaltvorgang zwischen den beiden Schaltkontakten ein Kurzschluss ausgelöst werden kann. Im Gegensatz zu anderen Schaltungen wird ein Lichtbogen nicht durch die Lampe strombegrenzt. Es sind dafür spezielle Wechselschalter nötig, die durch ihren konstruktiven Aufbau garantieren, dass durch den Kontaktweg beim Umschaltvorgang kein Kurzschluss zwischen Außenleiter und Neutralleiter verursacht wird.

Commodore64  18.07.2011, 13:28

Korrekt, ein Berührungsschutz des Lampengewindes ist bei stationären Lampenfassungen nicht vorgesehen!

Nur Stehlampen o.ä. die über einen Stecker verfügen haben diesen Schutz!

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Peppie85  18.07.2011, 19:33
@Commodore64

das ist so leider nicht richtig. mittlerweile (schon seit einigen jahren, ist es auch bei den fest angeschlossenen fassungen vorschrift, dass der besagte berührungsschutz vorhanden zu sein hat. die sicherheit, der spannungsfreien gewinde wird bei lampen mit stecker über das trennen der leuchte vom netz über den stecker gewährleistet.

steht auch in jedem beipackzettel bzw. auf den leuchten selbst: "vor dem auswechseln des leuchtmittels ist der netzstecker zu ziehen"

lg, anna

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Sie ist auch unter den Namen Sparwechselschaltung bekannt.

Gründe und Anmerkungen:

  • Bei einer 2 Drahtinstallattion kann ich nicht die klassische Nullung verwenden
  • Bei abgeschalteter Leuchte ist Spannung an der Lampe
  • Der Außenring kann Spannungsführend sein
puschel24  22.10.2011, 10:46

Sparwechselschaltung ist nicht identisch mit der Hamburger Schaltung

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Peppie85  29.11.2011, 02:41
@puschel24

genaaaaaaaaaaau

die spar oder kontrollwechselschaltung ist durchaus noch erlaubt. hat nur den kleinen nachteil, dass der leitungsweg auf grund der schleife relativ lang ist. das ist aber kein all zu großes problem, da die schleife ja nur die leuchtmittelbetrifft. und wer hat schon 3 KW an einem lichtstrang ?

lg, anna

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Wir haben eine solche im Flur unten im Obergeschoss zu schalten für das Treppenhaus, und es gibt damit laufend Probleme. Wahrscheinlich ist das deshalb verboten wurden und wegen der Kurzschlussgefahr.

Peppie85  29.11.2011, 02:44

unter anderem... aber wenn ihr wirklich probleme mit der schaltung habt. dann würde ich euch empfehlen, die schalter einfach durch welche auszutauschen, die eben wirklich sicher trennen, bevor sie schalten. die nockenschalter von möller (eaton) erfüllen diese spezifikation. sind zwar keine schönheiten, aber wenigstens knallts dann nicht mehr...

lg, anna

PS: ich habe bisher nur eine einzige hamburger wechselschaltung live gesehen. und das war in einem haus aus den 80er jahren des letzten jahrhunderts...

NEIN ich meine WIRKLICH 1980 (in worten: neunzehnhundertachzig)

lg, anna

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Die Hanburger Wechselschaltung ist nach DIN VDE 0100-550:1988 Abschnitt 5: Schalter - nicht zugelassen, weil es mit nicht geeigneten Wechselschaltern zu einem Kurzschluss zwischen dem Außenleiter und dem Neutralleiter kommen kann (und nicht vordergründig weil der Außenleiter an den Gewindering der Lampenfassung gelangen kan, was auch nicht besonder schön ist).

siehe dazu Originaltext in besagter Norm:

5 Schalter

Einpolige Wechselschalter (Schalter 6 nach DIN VDE 0623/03.72. Tabelle IV) müssen bei einer Wechselschaltung im selben Außenleiter angeschlossen sein.

siehe dazu Bildauszug aus den Erläuterungen zu Abschnitt 5

DIN VDE 0100-550 Abschnitt 5 - (Elektronik, Elektrotechnik, Elektro)
Sorbas48  02.08.2011, 17:00

übrigens @Fabipad, wo steht, in der VDE dass es erlaubt ist den Außenleiter auf den Gewindering einen Lampenfassung zu schalten? Es ist nur nicht ausdrücklich verboten.

Man muss aber dazu die VDE als ganzes sehen und dabei spielen in diesem Zusammenhang die DIN VDE 0100-610 und die DIN VDE 0100-410 Anhang A.2.1 eine gewichtige Rolle.

Siehe dazu auch:

http://www.gutefrage.net/tipp/aussenleiter-an-den-fusskontakt-einer-lampenfassung

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