Warum hat die BRD 1990 nicht die Hymne der DDR als gesamtdeutsche Nationalhymne übernommen?

23 Antworten

Falls das eine ernste Frage sein sollte, dann kann ich Dir verraten, dass die DDR - Hymne (genannt "Trümmerdixie") seit ungefähr Ende der 60-er Jahre auch in der DDR nicht mehr gesungen wurde, weil die Gedanken darin ("Deutschland - einig Vaterland") durch die Teilungspolitik der Bundesrepublik einfach nicht mehr aktuell war.

1990 stand die Frage, ob irgendwas, egal was, aus der DDR überhaupt übernommen werden könnte, gar nicht mehr, egal wie rational und effektiv das für die konservative und reaktionäre BRD gewesen wäre (damals ausgenommen das TV - Sandmännchen oder der grüne Pfeil an der Ampel). Es gab die politische Entscheidung, diesen Staat in allen Belangen zu beseitigen, egal wie nutzbringend der eine oder andere Aspekt für die "Wiedervereinigung" (es war keine, kannste glauben!) gewesen wäre.

Es musste und sollte jegliche Erinnerung an diesen "Verbrecherstaat " beseitigt werden.

Und dabei war die ehemalige DDR - Nationalhymne das absolut kleinste "Übel"!

Homunculus  06.01.2012, 21:58

Ich bin '71 eingeschult worden und habe den Text noch gelernt. Wenig später kam allerdigs das Aus für den Text. Das muss also Anfang der 70er Jahre gewesen sein.

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user1492 
Fragesteller
 06.01.2012, 21:59

Danke eine gute Antwort. Die Frage war Ernst, weil der Inhalt der DDR Hymne hätte ab 1990 zu der vereinigten BRD schon gepasst, da ist nichts schlimmes im Text zu lesen. Und die Hymne kann ja nichts für die Machenschaften der Machthaber und der Stasi, sie wurde Ende der 40er komponiert da gab es noch keine Mauer usw. Außerdem ist die Melodie der jetzigen deutschen Hymne ja eigentlich der von Österreich-Ungarn die Kaiserhymne, und zu Zeiten der deutschen Kaiserreiches hatte sie die gleiche Melodie wie die britische Hymne. Kompliziert nicht wahr. :D

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babulja  06.01.2012, 22:06
@user1492

Julisonne - ich kann nicht mehr!

Deine "Weisheiten" hast Du woher? Kann es ein, dass Du irgendwas verwechselst?

DDR - Hymne und Stasi!

DDR - Hymne und "Ende der 40-er Jahre"!

DDR - Hymne und Mauer!

DDR - Hymne und jetzige "deutsche Hymne"!

DDR - Hymne und "Kaiserhymne"!

...

Oh Herr (egal, welcher!!!) hilf! Was habe ich verbrochen, um mir solchen Irrsinn antun zu müssen????????

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Flaggenpapst  25.01.2013, 17:20

Liebe babulja! An Ihrer Stelle würde ich zusammen mit Sahra Wagenknecht nach Nordkorea oder China auswandern, wenn Sie davon überzeugt sind, dass dieser Staat reaktionär war oder ist bzw. die "Teilungspolitik" von der damaligen Bundesrepublik ausging! in diesen Ländern, mit deren scheinheiligen politischen Führungen, hat man auch heute noch Verständnis für derlei Unsinn, wie Sie ihn hier verbreiten. Es ist schon mehr als bezeichnend, wenn Sie die DDR dadurch in Schutz nehmen, dass Sie den Verbrecherstaat in Anführungsstriche setzen. Peinlich!

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anndreas129  24.02.2014, 00:42

eines vergessen !! die brd hat keine Reparation zahlen müssen - die DDR an die russen zu hauf !! der osten wurde ausgesaugt !!

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Ein schönes neues Jahr erstmal.

Um mal was klar zustellen, die DDR ist mit seinen Ländern der BRD beigetreten und nicht die Länder der DDR (siehe Einigungsvertrag Art. 1). Daraus ergibt sich, das die Länder weiterhin Länder der DDR sind und nicht der BRD. Der Einigungsvertrag hat weiterhin seine Gültigkeit, denn würde die DDR nicht mehr geben, dann gibt es auch keinen Vertragspartner DDR mehr und der Einigungsvertrag wäre nichtig und die Ostländer würden nicht mehr zur BRD gehören. Die Beitrittserklärung hat nun mal die DDR gemacht im Einigungsvertrag (siehe auch Unterschriften der Unterzeichnung) und nicht die Länder. Der DDR geht es jetzt wie dem Deutschen Reicht, beide existieren, sind aber wegen mangels Führungsstruktur handlungsunfähig.

Ein ganz interessanter Artikel des Einigungsvertrag ist Art. 2 Abs. 1, denn hier wird nicht die Hauptstadt der BRD dargelegt, da es sich hier um Deutschland dreht, sonder die Hauptstadt Deutschlands wird hier festgeschrieben.

"Hauptstadt Deutschlands ist Berlin."

Und geht man vom Bundesverfassungsgericht einiger Urteile aus, müsste der Einigungsvertrag eigentlich ungültig sein und die Ostländer sind dem entsprechende nicht Länder der BRD, Die DDR hat nie in seiner Verfassung einen solchen Willen bekundet bzw. die Verfassung dahingegen geändert, denn im Artikel 5 Abs. 3 der Verfassung der DDR steht folgendes:

"Zu keiner Zeit und unter keinen Umständen können andere als die verfassungsmäßig vorgesehenen Organe staatliche Macht ausüben."

Was dies aussagt kann sich nun jeder mal selbst ausmalen.

Die Regierung der DDR hat also Verfassungswidrig gehandelt, somit wäre der Einigungsvertrag ungültig. Daraus folgt, die Nationalhymne der DDR ist weiterhin gültig für den Ostteil.

Man hat halt beim Einigen mit Beitritt richtig schön geschlammt. Sollte halt alles schnell gehen.

PatrickLassan  10.02.2016, 19:48

Zitat:"Der DDR geht es jetzt wie dem Deutschen Reicht, beide existieren, sind aber wegen mangels Führungsstruktur handlungsunfähig."

 Schon mal etwas von der 3-Elemente-Lehre gehört? Ein Staat ist nur dann als Staat anzusehen, wenn er über ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und Staatsgewalt verfügt.Ein Staat, der handlungsunfähig ist, ist kein Staat mehr, da ihm die Staatsgewalt fehlt.

Zitat: "Ein ganz interessanter Artikel des Einigungsvertrag ist Art. 2 Abs. 1, denn hier wird nicht die Hauptstadt der BRD dargelegt, da es sich hier um Deutschland dreht, sonder die Hauptstadt Deutschlands wird hier festgeschrieben."

Das ist Unfug. Die Bundesrepublik Deutschland ist der einzige derzeit existente deutsche Staat und somit Deutschland. Es gibt kein anderes Deutschland.

Zitat."Und geht man vom Bundesverfassungsgericht einiger Urteile aus, müsste der Einigungsvertrag eigentlich ungültig sein und die Ostländer sind dem entsprechende nicht Länder der BRD"

Es gibt keine derartigen Urteile. Es wurde lediglich ein einziger Passus des Einigungsvertrags aufgehoben.

Zitat:"Die Regierung der DDR hat also Verfassungswidrig gehandelt"

Wenn du das aus dem zuvor zitierten Artikel der DDR Verfassung ableitest, dann liegst du wieder falsch. Der Einigungsvertrag wurde von der Volkskammer der DDR am 20.9.1990 angenommen. Die Volkskammer war ein verfassungsmässiges Organ der DDR.

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Man liest ja hier einiges, aber auch viel Misst.

Die DDR ist nach dem Einigungsvertrag der BRD beigetreten und hat einen Wirtschaftsvertrag (Abkommen) gemacht. Es hat hier nichts mit einer Wiedervereinigung zu tun. Entsprechend des Einigungsvertrag, der weiterhin Gültigkeit hat, muss auch die DDR weiter existieren und kann somit nie untergegangen sein - sonst würde hierzu ein Vertragspartner fehlen. Vertragspartner im Einigungsvertrag ist die DDR nicht die 5 neuen Bundesländer und die BRD und nicht die Länder der BRD! Es gab zwar ein Gesetz für die neue Länderbildung (Ländereinführungsgesetz) in der DDR, aber diese wurden erst nach dem 3. Oktober 1990 gebildet. Dies ist auch aus dem Einigungsvertrag Art. 1 (1) Satz 2 zu entnehmen.

Zum Grundgesetz: Die DDR ist nach Art. 23 der BRD am 3.10.1990 beigetreten, nur das zu dieser Zeit dieser Artikel nicht mehr existierte. Der Einigungsvertrag müsste laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ungültig sein, da ja die DDR keine Verfassungsänderung gemacht hat und hier keine Bekundung eines Beitrittes darlegte. In der Verfassung der DDR stand unter Art. 5 (3) "Zu keiner Zeit und unter keinen Umständen können andere als die verfassungsmäßig vorgesehenen Organe staatliche Macht ausüben." Nach diesem müsste der Einigungsvertrag ungültig sein und somit auch der Beitritt. Das Grundgesetz ist auch keine Verfassung, was das Grundgesetz selbst im Art. 146 wiedergibt: "...verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." Siehe hierzu auch GG Art. 140 "Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes." Also, Grundgesetz keine Verfassung. Eine Verfassung hat auch einen höheren Rechtsstandpunkt, da diese nur vom Volke geändert werden darf und nicht wie ein Grundgesetz nach Lust und Laune.

BRD und Deutschland: Im Einigungsvertrag spricht man von BRD und Deutschland. Siehe hierzu mal Art. 2 (1) Satz 1 "Hauptstadt Deutschlands ist Berlin." und Art. 1 (1) "...des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland ..."

Nun zum eigentlichen Thema - Hymne: Nach dem vorgenannten wären nun 2 Hymnen aktuell, aber warum ist das nicht so oder vielleicht doch? Die Antwort von "Schlauerfuchs" ist falsch, im Einigungsvertrag gibt es kein einziges Wort über eine Hymne, auch nicht im Grundgesetz, noch in der Verfassung der DDR. Es konnte auch kein Gesetz gefunden werden, in dem dargelegt wird welches die Nationalhymne ist. Für Deutschland gelten alle drei Strophen des Deutschlandliedes wie bisher. Die Bundesrepublik selbst hat sich nur die dritte Strophe des Deutschlandliedes als Nationalhymne angenommen, was nur aus einem Briefwechsel zwischen Bundespräsident R. Weizsäcker und Bundeskanzler H. Kohl hervorgeht. Die DDR-Hymne ist aber auch nicht ausser Kraft gesetzt wurden, aber auch nicht verboten und somit gilt diese weiter für die DDR, die ja bekanntlich Vertragspartner des Einigungsvertrag ist.

Und nun? Wir haben drei Hymnen, eine Hymne für Deutschland, eine für die BRD und eine für die DDR. Alle dürfen sie gesungen werden, da es für die Hymnen selbst keine rechtliche Regelung gibt. Auch in der Verfassung des Deutschen Reichs gibt es keine Regelung. Welches als Nationalhymne akzeptiert wird entscheidet immer noch das Volk, also die Nation und kein Briefwechsel noch Gesetz, da es die Hymne einer Nation ist und nicht eines Parlamentes oder Partei. Eine Hymne legt das Ziel und den Stolz einer Nation dar, es lautet nicht um sonst Nationalhymne - also Hymne einer Nation.

Zum Inhalt des Deutschlandlieds

»Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt,«

Damit wollte Hoffmann von Fallersleben seinem Wunsch Ausdruck geben, dass eine Einigung der deutschen Einzelstaaten gelinge. Er strebte eine gesamtdeutsche Konstitution an, keinesfalls eine Expansion Deutschlands.

»wenn es stets zu Schutz und Trutze brüderlich zusammenhält!«

Hoffmann von Fallersleben gab damit seinem politischen Anliegen Ausdruck, dass die Jahrhunderte der deutschen »Bruderkriege«, die das Land über viele Jahre geprägt hatten, vorbei sein sollten. Nach der staatsrechtlichen Einigung würde das geeinte Deutschland dann auch unter »sicherheitspolitischen« Aspekten besser in der Lage sein, sich selbst zu schützen.

»Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt:«

Auch hier ist es kein Expansionsstreben, was den Dichter geleitet hat, sondern die Umschreibung der Grenzen des Deutschen Bundes im Norden, Süden, Westen und Osten, die vorgegeben waren durch die Gliedstaaten Dänemark, Österreich, die Niederlande und Österreich. Dass man den Text heute so kritisch betrachtet, liegt nicht an seinem Dichter und dessen Motiven, sondern an der Art und Weise, wie nationalistische und aggressiv expansive Politik Deutschland.

MfG Vati1610

PatrickLassan  10.02.2016, 19:27

Es gab zwar ein Gesetz für die neue Länderbildung (Ländereinführungsgesetz) in der DDR, aber diese wurden erst nach dem 3. Oktober 1990 gebildet. Dies ist auch aus dem Einigungsvertrag Art. 1 (1) Satz 2 zu entnehmen.

Falsch. In Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 Einigungsvertrag steht, dass die Länder mit dem Wirksamwerden des Beitritts der DDR gebildet werden, und das war der 3.10.1990-

Zitat:"Die DDR ist nach Art. 23 der BRD am 3.10.1990 beigetreten, nur das zu dieser Zeit dieser Artikel nicht mehr existierte."

Ebenfalls falsch. Artikel 23 a.F. GG wurde mit Wirkung ab 3.10.1990 aufgehoben.

Zitat:"Das Grundgesetz ist auch keine Verfassung, was das Grundgesetz selbst im Art. 146 wiedergibt: "

Artikel 146 GG ermöglicht die Schaffung einer neuen Verfassung. Daraus abzuleiten, das GG wäre keine Verfassung zeugt von fehlendem Textverständnis.

Zitat: "Siehe hierzu auch GG Art. 140 "Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes." 

Dadurch werden die sogenannten Kirchenartikel der Weimarer Verfassung für weiterhin gültig erklärt, mehr nicht.

Zitat:"Eine Verfassung hat auch einen höheren Rechtsstandpunkt, da diese nur vom Volke geändert werden darf und nicht wie ein Grundgesetz nach Lust und Laune."

Verfassung und Grundgesetz sind Synonyme, es gibt diverse Staaten, deren Verfassung genau diese Bezeichnung trägt (z.B. die Verfassung der Niederlande). Im Übrigen kann auch das GG nicht nach Lust und Laune geändert werden.

PS: Die DDR-Verfassung von 1968 wurde 1974 durch die Volkskammer entscheidend geändert. Das sollte man wissen.

Zitat:"Wir haben drei Hymnen, eine Hymne für Deutschland, eine für die BRD und eine für die DDR."

Nein, wir haben eine. Die DDR ist seit 1990 Teil der Bundesrepublik Deutschland, und das ist der einzige derzeit existente deutsche Staat.

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PatrickLassan  10.02.2016, 19:30
@PatrickLassan

 Entsprechend des Einigungsvertrag, der weiterhin Gültigkeit hat, muss auch die DDR weiter existieren und kann somit nie untergegangen sein - sonst würde hierzu ein Vertragspartner fehlen. 

Hier fehtl nur eines: Textverständnis. Der Einigungsvertrag spricht ausdrücklich vom Veitritt der DDR, und damit ist die DDR seit 1990 Geschichte.

http://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/

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SebRmR  11.02.2016, 11:48

Man liest ja hier einiges, aber auch viel Misst.

Stimmt.
Selbsterkenntnis soll ja der erste Schritt zur Besserung sein, dann schreib in Zukunft halt weniger, dann liest man auch weniger Mist.

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Vereinigtes Deutschland

Im Vereinigungsprozess setzten sich einige Bürgerinitiativen und verschiedene Medien erfolglos für die Kinderhymne Brechts als neue deutsche Nationalhymne ein.

Während der Verhandlungen zum Einigungsvertrag 1990 schlug Lothar de Maizière, Ministerpräsident der DDR, vor, die dritte Strophe des Deutschlandliedes mit dem Becher-Text Auferstanden aus Ruinen zu verbinden.[10] Nach dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wurde in einem Briefwechsel des Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker mit Bundeskanzler Helmut Kohl im Jahr 1991 ausschließlich die dritte Strophe des Deutschlandliedes zur offiziellen Nationalhymne erklärt.[11]

Hier der LINK dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Nationalhymne

Bin vielleicht etwas spät dran, hab deine Frage aber erst jetzt gelsen. Die Frage ist durchaus berechtigt. Wenn man den Text der DDR-Hymne im Detail betrachtet, ist er durchaus ebenso akzeptabel wie der der BRD-Hymne. Ideologische Züge sind eigentlich nicht existent, es wird das gesamtdeutsche Vaterland besungen und Frieden mit allen Völkern in den Vordergrund gestellt. Kann nur ein einziges Politikum gewesen sein, wenn man bedenkt, dass unsere jetzige Nationalhymne lediglich eine "passende" Strophe beinhaltet, die Melodie aber im Dritten Reich schon benutzt wurde. Aus diesem Grund hat unsere aktuelle Melodie grundsätzlich gar keine Daseinsberechtigung. Aber wie kann eine BRD bei der "Wiedervereinigung" die DDR-Hymne übernehmen? Undenkbar. Kraftvoller ist der Text auf jeden Fall, da geb ich dir recht. Ich persönlich hab große Probleme, unsere jetzige Hymne zu singen, gerade wegen derer Vergangenheit....

PatrickLassan  12.04.2016, 14:40

dass unsere jetzige Nationalhymne lediglich eine "passende" Strophe beinhaltet, die Melodie aber im Dritten Reich schon benutzt wurde.

Die Melodie der Hymne stammt von Josef Haydn und ist wesentlich älter. Sie war übrigens auch schon die Melodie der österreichischen Kaiserhymne. 

Der Text ist auch schon ein wenig älter, genauer gesagt von 1841.

Die Melodie der 'Becher-Hymne' hat übrigens eine verdächtige Ähnlichkeit mit dem Lied 'Good bye, Johnny' aus dem Hans-Albers-Film 'Wasser für Canitoga'.

https://de.wikipedia.org/wiki/Auferstanden_aus_Ruinen#Musik

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