Hab ich grad gefunden!
Kinder unter 14 Jahren:
Jede sexuelle Handlung oder deren Versuch ist unabhängig vom Einverständnis des Kindes oder dessen Eltern strafbar. (§176 StGB)
Jugendliche unter 16 Jahren:
Grundsätzlich ist freiwilliger Sex mit Minderjährigen ab 14 straffrei.
ABER: - NICHT für über 18-jährige, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder etwas dafür bezahlt wird. (§182 StGB)
NICHT für über 21-jährige, wenn diese die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung des Jugendlichen ausnutzen. (§174 StGB)
NICHT für über 16-jährige, die mit der Erziehung, Ausbildung oder Betreuung des Jugendlichen betraut wurden. (§180 StGB)
Jugendliche unter 18 Jahren:
Grundsätzlich ist freiwilliger Sex straffrei.
ABER: - NICHT, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wird (Missbrauch eines Schutzbefohlenen (§174 StGB)
NICHT, wenn Geld bezahlt wird (§180 StGB)
NICHT, wenn die Person mit der Ausbildung, Betreuung oder Erziehung betraut wurde (§180 StGB)