Warum gilt hier nicht das Vorfahrtsschild?

4 Antworten

Das Vorfahrtsschild ist doch voll gültig!

Aber der Motorradfahrer hat logischerweise das gleiche Schild, ist also rein von der Beschilderung mit dir gleichberechtigt.

Da es aber einen Unfall geben würde, wenn ihr als Gleichberechtigte gleichzeitig fahren würdet, gibt es noch eine Zusatzregelung zur Beschilderung: Wenn man die Bahn eines Gleichberechtigten kreuzt, muss man diesen erst durchlassen.

Sprich: Linksabbieger müssen den Gegenverkehr, der gleichberechtigt geradeaus fährt, immer durchlassen.

Weil der entgegenkommende Mororradfahrer logischerweise dasselbe Schild hat. Du bist auf der Hauptstraße, er auch. Wenn Du abbiegst, kommt er Dir im Moment des Abbiegens von rechts - hat also Vorfahrt.

Oder anders gesagt: als Linksabbieger bist Du immer wartepflichtig, außer Du bist auf der nach links abbiegenden Hauptstraße.

Das Vorfahrtsschild gilt in Bezug auf den Querverkehr.

Bezüglich des entgegenkommenden Motorradfahrers gilt § 9 Abs. 3 StVO:

Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen

Ihr seid auf der selben Straße und deshalb hat er das selbe Schild. Und da der Geradeausfahrer immer Vorfahrt vor Abbiegern hat, darf er zu erst fahren