2 Antworten
Das ist doch keine Bemerkung wert.
Oder schreibst du nächstens zB darüber, wie du deine Hand ins Wasser getaucht hast und dann bemerkt hast, daß sie - echt verrückt - nass geworden ist?
Was Anderes wäre es zB, wenn ein vor Not, Verfolgung, Vergewaltigung, verschimmeltem Brot, Folter und Tod geflohener Syrer Opfer der Mikroaggression eines deutschen Rechten (die Mikroaggression überführte ihn als "Rechten") wurde. So etwas gehört an die Öffentlichkeit, nicht aber deine Petitesse.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Bei 15-jährigen ist die Strafe nie hoch. Alleine eine Geldzahlung ist schon bei Jugendlichen ungewöhnlich. Das gibt es normalerweise nur im Erwachsenenstrafrecht.