Warum?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist merkwürdig, denn bei einer Erwachsenenadoption muss er nicht zustimmen und kann damit auch die Zustimmung nicht verweigern.

Im Rahmen des Adoptionsantrags müssen die Adoptiveltern und der Erwachsene der Adoption zustimmen. Eine endgültige Entscheidung liegt jedoch beim Familiengericht. Von dessen Zustimmung ist abhängig, ob eine Adoption durchgeführt werden kann oder nicht. In der Regel müssen die leiblichen Eltern nicht zustimmen. Das gilt für die sogenannte "schwache" Erwachsenenadoption.

Sie wird es machen, weil sie sich dem Mann ihrer Mutter näher fühlt und er sie wie seine Tochter sieht. Damit tritt er und auch sie in alle Rechte und Pflichten ein gegenseitig.

Es scheint sich hier jedoch um eine "starke" Erwachsenenadoption zu handeln, damit würde sie alle Rechte und Pflichten in Richtung ihres leiblichen Vaters verlieren, was wohl das Ziel ist, um nicht im Alter ggf. für ihn aufkommen zu müssen.

Dann gilt:

Zusätzlich zu den grundlegenden Voraussetzungen muss speziell bei der starken Volljährigenadoption eine der gem. § 1772 I BGB genannten zusätzlichen Gegebenheiten vorliegen, z.B. dass der Annehmende das Kind seines Ehegatten annimmt, oder der Anzunehmende bereits als Minderjähriger in die Familie des Annehmenden aufgenommen worden ist.

Für den Ablauf der Anhörung ist hierbei zu beachten, dass bei einer starken Volljährigenadoption auch die Eltern des Anzunehmenden angehört werden. Stehen deren Interessen der Adoption entgegen (meist unterhaltsrechtlich oder erbrechtlich), kann die Adoption nicht ausgesprochen werden.

Wehrt er sich dagegen, kann sie nicht so adoptiert werden, sondern muss die schwache wählen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Man kann auch als Erwchsener adoptiert werden, genauso wie als Kind. Dann ändert das Gericht nachträglich die Verwandtschaft. Wenn das mit den entsprechenden mitteln beantragt wurde, verschicken die auch solche Briefe.