Warum § 218 StGB abschaffen?

3 Antworten

Das Ganze ist im Prinzip eine Formalie....derzeit ist der Schwangerschaftsabbruch illegal aber straffrei bis zum 3. Monat. Wenn es eine Änderung gäbe...wäre der Abbruch legal und damit natürlich auch straffrei...aber weiterhin nur bis zum 3. Monat. Es bliebe Abwicklungstechnisch alles beim alten. Das mit der Abtreibung bis vor die Geburt, hat nur diese BVG Richterin in Spe ins Gespräch gebracht...wobei.....das Geschwurbel war auch interpretationswürdig....da konnte man alles und nicht draus rauslesen. Der Hammer war...das von Storch....Merz auf diesen Punkt festgenagelt hat....und der schön: JA gerufen hat. Aber das ist alles politisches Geplänkel und hat mit dem § nix zu tun.

Verstehst du den Unterschied zwischen dem Strafgesetzbuch und allg. gesetzlichen Regelungen?

Nur weil die Strafandrohung wegfällt, kann nicht jeder tun und lassen was er will. Das Problem an der aktuellen Fassung sind auch die Konsequenzen die sich daraus für die konkrete medizinische Versorgung ergeben (Werbeverbot, wenige Anlaufstellen, schlechter ausgebildetes medizinisches Personal)


MaxMusterman249 
Beitragsersteller
 05.09.2025, 09:24

Soweit ich weiß ist eine Handlung nicht strafbar, wenn sie nicht ausdrücklich als strafbar bezeichnet ist.

Elli113  05.09.2025, 09:39
@MaxMusterman249

Das ist korrekt. Aber nur weil etwas nicht strafbar ist, heißt es nicht, dass man es ohne Probleme tun darf.

Du hältst ja sicherlich auch an roten Ampeln, obwohl es nicht strafbar ist, eine rote Ampel zu überfahren.

Anderes Beispiel: es ist Ärzten nicht verboten, gesetzlich Versicherte zu behandeln. Trotzdem nehmen sie keine Neupatienten mehr auf, wenn die von den KVen vorgegebene Grenze erreicht ist, weil sie die Behandlung nicht bezahlt bekämen.

Morfi655  05.09.2025, 09:40
@MaxMusterman249

Korrekt, aber wieso muss das pauschal erfolgen? Glaubst du §218 würde so aussehen wie er aussieht, wenn Männer schwanger werden könnten?

Stattdessen gibt es halbgare Ausnahmen, die in einer ohnehin metal herausfordernden Zeit zusätzlich belasten und wie gesagt sind die daraus resultierenden Effekte auf die medizinische Versorgung vor allem kritisch für die Frauen. Aber was solls, sind ja nur Frauen.

Bitte nicht falsch verstehen, die Abschaffung halte ich auch nicht für sinnvoll, aber eine Neufassung und Teillegalisierung sind schon zeitgemäß.

Solange das BVerfG urteilt wie bisher wird er zum Glueck nicht abgeschafft