Warenbetrug?

3 Antworten

Nein, so einfach ist das natürlich nicht. Zu sagen, dass der eigene Bruder es gewesen sein soll, ist erst einmal nicht schwierig. Es wäre entsprechend zu ermitteln, ob diese Behauptung der Wahrheit entspricht und darüber hinaus natürlich auch noch zu klären, warum das Ganze überhaupt über deinen Namen lief und ob du nicht vielleicht Mittäter bist.

Eine Vorladung der Polizei ist für dich als Beschuldigten nicht bindend. Dir ist in jedem Fall dringlichst davon abzuraten, dieser Folge zu leisten. Das empfehlenswerte Vorgehen ist stets, Akteneinsicht zu nehmen und erst auf Grundlage dieser eine Einlassung abzugeben – auch in diesem Fall aber nicht etwa mündlich bei der Polizei, sondern schriftlich gegenüber der StA.

Bitte wende dich an einen Verteidiger. Sofern du niemanden kennst, der dich verteidigen kann und hierzu auch bereit ist, wäre im Zweifel immer ein Fachanwalt für Strafrecht ein geeigneter Ansprechpartner.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Es wird dann erst mal ermittelt, ob Dein Bruder tatsächlich die Taten begangen hat. Dagen kann man ja viel. Sollte es so sein, dann ist Dein Bruder der Beschuldigte und Du bist Zeuge.


LEANDRO2005 
Beitragsersteller
 17.05.2025, 17:58

Ok danke für die hilfreiche Info

Funship  17.05.2025, 14:31

Oder auch Tathelfer und ebenfalls Beschuldigter.