Wann wird Erbschaftssteuer fällig?
In welchem Jahr ist die Erbsdchaftssteuer nach einem todesfall fällig?
In der Steuererklärung des Jahres, in dem der Todesfall lag, oder in der Steuererklärung des Vollgejahres, also dem Jahr, in dem die Testamentseröffnung stattgefunden hat?
3 Antworten
Da ich davon ausgehe das du die Einkommensteuererklärung meinst: in dieser hat ein Erbe grundsätzlich nichts zu suchen.
Du musst dies mit der Erbschaftsteuer-Erklärung erklären, sofern du nach Abzug der Pauschbeträge überhaupt noch einen Betrag über hast. Dies geschieht innerhalb eines Jahres nach dem Ableben.
Weder noch.
Der Anspruch auf ErbSt entsteht grundsätzlich durch den Erbfall. Der oder die Erben sind - je nach Summe - verpflichtet, die ErbStE beim dafür zuständigen FA einzureichen, und zwar unverzüglich respektive binnen 3 Monaten, nachdem ihnen das Erbe entweder kraft Gesetz, Testament oder Verfügung zugelassen ist. Eine gesonderte Aufforderung zur Erklärung durch das Finanzamt erfolgt nur, wenn die Erbmasse Immobilien umfasst. Das jeweils zuständige Finanzamt ist übrigens nicht das Wohnsitz-FA, sondern eine separate Behörde; diese kann aber beim Finanzamt oder ggfs. beim Nachlassgericht erfragt werden.
hatte mich interessiert
wenn du erbschaftssteuer fälligkeit, googelst, kommt das
Für die Erbschaftssteuererklärung gibt es keine genaue Frist. Es besteht für Erben lediglich die Pflicht, die Erbschaft dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis des Todes des Erblassers zu melden. Eine Erbschaftssteuererklärung muss erst abgegeben werden, wenn das Finanzamt die Erben dazu auffordert.