Wann verfallen meine Theoriestunden? (Führerschein)
Also ich habe 2014 Ende April meine Führerschein Grundgebühr von fast 300€ bezahlt und mit der Theorie begonnen.
Dies ist nun fast ein Jahr her und ich habe weder eine einzige Fahrstunde noch meine Theoretische Prüfung absolviert.
Meine Eltern machen nun Druck, weil sie meinen, dass nach einem Jahr alles verfällt und sie dann die Grundgebühr von 300€ nochmal Zahlen müssen, stimmt dies?
5 Antworten
da haben deine Eltern recht - nach einer zu langen Pausenzeit verfällt der Gebührenkram (ist meiner Tochter auch passiert).
yup, nach zwei Jahren oder nach einem Jahr wenn die theoretische Prüfung abgelegt wurde
Seit der letzten Theoriestunde dürfen keine zwei Jahre verstrichen sein, so wie es in der FeV steht. Was nach einem Jahr verfällt, ist die Erlaubnis zur Prüfung. Dann ist ein neuer Antrag zu stellen, die Pflichtstunden müssen aber nicht wiederholt werden.
Ja, da haben deine Eltern recht. Alles was bis jetzt an Unterlagen abgegeben wurde verliert seine Gültigkeit und auch in denier Fahrschule kannst du dann von vorne Anfangen.
Hallo
Der Abschluss der Ausbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
so steht es in der FeV
http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV16.htm
was die anderen User gemeint haben ist das Jahr, das zwischen der theoretischen und praktischen Prüfung liegen darf.
du musst also innerhalb von 2 Jahren nach Anmeldung in deiner Fahrschule deine zwei Prüfungen abgelegt haben
Kommt auf die Fahrschule an! Schau in deinen Vertrag den du von der Fahrschule hast oder ruf da einfach an