Wie lange habe ich Zeit, um den Führerschein zu machen?

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1-Jahres-Frist bedeutet: wenn Du die Theoretische Prüfung hast, musst Du ab diesem Zeitpunkt innerhalb eines Jahres die praktische Prüfung machen. Sonst musst Du die Theorieprüfung wiederholen. Aber da Du noch keine Prüfung abgelegt hast, kannst Du weitermachen, wo Du aufgehört hast.

BrownEyes  23.07.2010, 09:18

Ja genau, das meine ich auch.

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Der Theoretische Unterricht gilt zum ausstellen der Ausbildungsbescheinigung ein Jahr. Sonst könnte sich ja z.B. ein Erweiterer mit den Unterrichten seiner ersten Ausbildung bedienen! Ist die Ausb.Besch geschrieben, gilt diese zwei Jahre zum Ablegen der theoretischen Prüfung. Dann hat man ein Jahr Zeit, die Praxis zu machen. ABER über alle dem schwebt der Antrag auf Erteilung der FE bei der Behörde, dieser ist auch nur ein Jahr gültig (kann aber relativ einfach verlängert werden)

du kannst jederzeit jetzt deine ausbildung zum führerschein weitermachen. es könnte sein, daß du vielleicht ein paar fahrstunden mehr brauchst, um wieder "reinzukommen"

Solange die Ausbildungsbescheinigung noch nicht ausgestellt ist, gibt es keine gesetzlichen Verfallsfristen.

Nach Datum der Ausbildungsbescheinigung muss man innerhalb von 2 Jahren die Theorieprüfung bestehen. Nach Bestehen der Theorieprüfung hat man 1 Jahr Zeit für das Bestehen der Praxisprüfung.

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=42964

ich glaub die theorie verfällt nach einem jahr. aber mach das so schnell wie möglich. ist schöner den schein früher in der hand zu halten als erst nach einem jahr oder so.