Wann kommt der Polizeibrief (Unfallbrief) an?

3 Antworten

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Du musst unterscheiden zwischen dem Bußgeldbescheid und der Anordnung des Aufbauseminars durch die Fahrerlaubnisbehörde.

Hinsichtlich der Ordnungswidrigkeit selbst liegt die Verjährungsfrist bei drei Monaten, solange noch kein Bußgeldbescheid erlassen wurde (§ 26 Abs. 3 Satz 1 StVG). Es ist davon auszugehen, dass der Bescheid noch kommt.

Der Brief von der Fahrerlaubnisbehörde (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2a StVG) kommt erst, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist. Sie kann auch erfolgen, nachdem die Probezeit bereits abgelaufen ist (vgl. Wortlaut des vorgenannten Paragraphen).

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Der Brief kommt nicht von der Polizei, der kommt von der zuständigen Behörde.

Wenn Du Glück hast, kommt der einen Tag vor Ablauf der 3-Monats-Frist...

Seit gestern bin ich aus der regulären Probezeit raus.

Das ist übrigens egal, es gilt der Zeitpunkt der Straftat.

Woher ich das weiß:Hobby – Das einzige, mir verbliebene Hobby.

Der kommt meistens sehr knapp vor Ende der 3 Monate. Da aber der Zeitpunkt der Tat relevant ist, spielt es keine Rolle das du jetzt aus der Probezeit raus bist