Wann kann ich man einen neuen Handyvertrag abschließen (sofortige Rufnummermitnahme)?
Hallo ich habe einen Handyvertrag mit 3 Monate Kündigungsfrist. Ich möchte diesen Vertag jetzt kündigen und meine Handynummer sofort freigeben lassen. Anschließend möchte ich bei einen anderen Anbieter einen Vertrag abschließen. Kann ich nach Kündigung und Beantragung der Rufnummerfreigabe sofort einen neuen Vertrag abschließen ? Oder muss ich erst warten bis die Nummer freigegeben ist?
2 Antworten
Nummer freigeben? Dann könnte diese ja jeder andere bekommen.
Wenn du die Nummer behalten willst UND den Anbieter wechseln willst, wäre es völlig falsch selbst zu kündigen. Der richtige Weg ist es beim neuen Anbieter einen neuen Vertrag mit Portierung der Rufnummer des alten Anbieter.
Du musst hier natürlich den Zeitpunkt angeben, an dem du frühestens wechseln kannst, wegen der Kündigungsfrist. Der neue Anbieter veranlasst die Kündigung beim alten mit Portierung der Rufnummer.
Wenn du selbst kündigst ist die Weitergabe der Rufnummer nicht sicher.
Dein jetziger VErtrag läuft noch weiterhin. Du hast 3 Monate Kündigungsfrist. Dann musst Du 2 Verträge bezahlen, wenn Du jetzt gleich einen neuen abschließen willst.
Abschließen kannst DU immer einen neuen Vertrag. Ob Du Deine alte Nummer mitnehmen kannst, wenn der alte Vertrag noch weiterhin läuft, ist eine andere Sache.
Das ist mir bewusst. Will nur wissen wann ich den neuen abschließen kann.