Wann dürfen Renovierungsarbeiten beim Verkauf mit angezogen werden?

1 Antwort

Die Renovierungskosten würden bei einem Verkauf, der nach § 23 steuerpflichtig ist, nur einbezogen, wenn es sich um Herstellungskosten handelt, entweder weil etwas neues entsteht oder weil die Aufwendungen innerhalb von 3 Jahren nach Anschaffung den Betrag von 15 % der Anschaffungskosten übersteigen.

Bewohnst Du die Wohnung selbst, kannst Du renovieren, so teuer wie Du willst, Du kannst es nicht steuerlich geltend machen (mit Ausnahme § 35a). Vermietest Du, kannst Du die Kosten der Renovierung als Werbungskosten geltend machen. Bei einem Verkauf der Immobilien würden dennoch nur die AK/HK vom Kaufpreis abgezogen, allerdings hätten sich die Renovierungskosten hier anderweitig steuerlich ausgewirkt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.

ToffeeFee50 
Fragesteller
 18.05.2024, 07:32

Vielen lieben Dank das ist sehr hilfreich. Nun habe ich genau nach der Vermietung renoviert, also bevor ich selber eingezogen bin. Es betrifft den Fußboden, der war echt am Ende

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