Wann dürfen Renovierungsarbeiten beim Verkauf mit angezogen werden?
Ich hatte eine Wohnung kurz vermietet, deshalb fallen evtl Steuern beim Verkauf an. Nun meine mein Steuerberater, Renovierung kann ich nicht abziehen von der Steuer. Aber warum denn nicht? Es war nur 3 Monate vermietet aber ich hab für fast 20 tsd renoviert?
Das wird beim Verkauf nicht abgezogen? Echt nicht? Nur der Alte Kaufpreis plus Kaufnebenkosten und dann die Differenz zum neuen Kaufpreis?
Oder wie?
1 Antwort
Die Renovierungskosten würden bei einem Verkauf, der nach § 23 steuerpflichtig ist, nur einbezogen, wenn es sich um Herstellungskosten handelt, entweder weil etwas neues entsteht oder weil die Aufwendungen innerhalb von 3 Jahren nach Anschaffung den Betrag von 15 % der Anschaffungskosten übersteigen.
Bewohnst Du die Wohnung selbst, kannst Du renovieren, so teuer wie Du willst, Du kannst es nicht steuerlich geltend machen (mit Ausnahme § 35a). Vermietest Du, kannst Du die Kosten der Renovierung als Werbungskosten geltend machen. Bei einem Verkauf der Immobilien würden dennoch nur die AK/HK vom Kaufpreis abgezogen, allerdings hätten sich die Renovierungskosten hier anderweitig steuerlich ausgewirkt.
Vielen lieben Dank das ist sehr hilfreich. Nun habe ich genau nach der Vermietung renoviert, also bevor ich selber eingezogen bin. Es betrifft den Fußboden, der war echt am Ende