Wann darf die Polizei Handys konfeszieren?
Also in meiner Stufe gibt es so Genannte taskcards dies ist praktisch eine Website wo man Materialien hochladen und bearbeiten kann also zum Beispiel Hausaufgaben.Dies ist erstmal relativ anonym also weder der Lehrer noch die Schüler können sehen wer was gemacht hat.Nun gab es den Fall das irgendjemand „Name eines mädchens is gay“ dort hinein geschrieben hat das man damit kein Comedy Preis gewinnt ist klar aber die Reaktion der Lehrerin und Stufenleitung war etwas extrem… es wurde eine extra Sitzung gemacht mit den Stufenleitern Lehrern etc und erklärt wie beleidigend feige und homophob das wäre (die angesprochene hat sich auch beleidigt gefühlt und den Vorfall gemeldet) es kam halt darauf hinaus das jetzt wohl Anzeige erstattet werden würde um an einen durchsungsbefehl zu kommen und so die IP Adresse des Verfassers trocken zu können um darauf hin halt auch die Handys etc zu konfeszieren etc.Wie gesagt ich halte den Kommentar auch nicht für lustig aber ein so empfindlicher Eingriff in die Privatsphäre würde mir nicht verhältnismäßig vorkommen.
Habe ich da einfach eine falsche Wahrnehmung oder ist das wirklich sehr komisch?
5 Antworten
Beim Vorliegen eines konkreten Verdachts darauf, dass das Handy Beweismittel für eine Straftat enthält, jederzeit.
Man kann den Satz als Beleidigung verstehen. Wenn die Behörden nichts besseres zu tun haben, kann es bis zum Durchsuchungsbefehl kommen. (Vielleicht aber sieht dies der Richter stattdessen als unverhältnismäßig an, deine Logik hat schon etwas für sich)
Dafür ist ein Strafantrag notwendig (https://dejure.org/gesetze/StGB/194.html) Der kann nicht von der Schule selbst ausgehen.
Egal die sind verschlüsselt - da müssten die einen Zero-Day-Exploit benutzten.
Ich denke, dass bei so einer "Kleinigkeit" kein Gericht so harte Maßnahmen erlauben würde. Vor allem würde es ja einige Personen betreffen und einen starken Eingriff in die Privatsphäre benötigen, wegen so einer eher kleinen Sache. Das kann ich mir nicht vorstellen, das ist aber nur eine Meinung von mir. Ich gehe davon aus, dass die halt ein bisschen Angst machen wollten, damit derjenige halt auspackt.
Nur mit einem richterlichen Beschluss.
(Oder mit Einverständnis des Besitzers.)
https://www.youtube.com/shorts/i2scu7Qnurk
Übrigens kann die Verschlüsselung kann fast immer gebrochen werden. -Das ist nur eine Frage des Aufwands.
Das die die Mittel irgendwie haben dachte ich mir schon ich hoffe nur das die mit sowas keine Steuergelder verschwenden wollen
Kommt dir das angemessen vor?