Wärmepumpe verboten?

5 Antworten

Mit solchen pauschalen Aussagen würde ich mich nicht abspeisen lassen, denn für eine Wärmepumpe brauchst Du eigentlich keine Baugenehmigung.
Die Frage muss also lauten: Wo steht das, dass es nicht erlaubt ist?

Es können natürlich Verordnungen erlassen sein, die einer sichtbaren Aufstellung einer Wärmepumpe entgegen stehen. Dann bleiben noch die bereits genannten Alternativen: Hinter dem Haus oder im Haus. Letzteres Bedarf dann natürlich entsprechender Lüftungsöffnungen, die sich jedoch besser verstecken lassen.

Die Lautstärke ist nur begrenzt ein Argument. Hier gibt es zwar auch Vorschriften, die jedoch i.A. mit der heutigen Gerätegeneration recht einfach einzuhalten sind.
Bei mir hatte mein Nachbar Bedenken angemeldet, dass mein Gerät zu laut sein könnte, wenn es dann irgendwann in Betrieb genommen wäre. Ich hatte ihm dann gesagt, dass das schon seit zwei Monaten der Fall sei. Und nie wieder etwas vom ihm gehört.

Insgesamt würde ich es für Irrsinn halten, jetzt noch eine Gasheizung einzubauen. Die ersten Stadtwerke haben ja bereits für 2035 eine Abschaltung ihres Gasnetzes angekündigt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit offenen Augen in der Welt unterwegs.

Futurejumpe 
Beitragsersteller
 16.05.2025, 10:23

Hinter dem Haus geht es nicht es geht nur vor dem Haus es ist einfach die kernstadt besser gesagt auf einer kleinen vorterrasse am Haus schon deutlich sichtbar

lisaloge  16.05.2025, 11:34
@Futurejumpe

Dann ist es schon verständlich, dass es vor dem Haus nicht gestattet wird.

Sofern es irgendwo hinter dem Haus Platz hat, würde sich schon eine Möglichkeit finden. Es sei denn, Du willst das dann nicht.

Alternativ auch auf der Gebäuderückseite auf einer Konsole an der Fassade.

Ein "Wärmepumpenverbot" gibt es in der BRD nicht.

Bei Dir handelt es sich um eine "Gestaltungsverordnung".

Gemeinden können u. a. Vorschriften zur äußeren Gestaltung von Gebäuden erlassen. Diese können Bestandteile von Bebauungsplänen sein oder als isolierte Satzungen auch für außerhalb von Bebauungsplänen gelegene Siedlungsgebiete sein.
Rechtsgrundlage § 89 Absatz 1 BauO NRW 2018

Wahrscheinlich kannst Du auf der Gebäuderückseite Deine Wärmepumpe anbringen. Ungeachtet musst Du die Rechte Dritter beachten.

Ist Dein favorisiertes Modell zu laut, kannst Du es vielleicht kapseln.

Hallo,

die Stadt kann per Gestaltungssatzung Richtlinien vorgeben, was zulässig ist und was nicht. Wohlgemerkt: "Richtlinien", d. h. du darfst beispielsweise die Dachhöhe nur unwesentlich ändern oder die Fassade nicht mit großen Werbebannern behängen. Im Falle deiner Wärmepumpe ist also von Wichtigkeit, wie sehr das Wärmepumpen-Außengerät auffällt. Es gibt Anbieter, die eine Außengerät-Verkleidung im Programm haben, welche auch in Fassadenfarbe lackiert werden kann. Oder man stellt das Außengerät auf die Seite des Hauses, die nicht so gut einsehbar ist.

Wichtig ist nur, dass stets diese 2 geltenden Vorschriften eingehalten werden:

1) Der Abstand des Außengerätes zum nächsten nicht zur Wohnung gehörenden Raum, der zu Wohn- und Schlafzwecken genutzt wird, muss mindestens 3m betragen.

2) Der Schall darf die "TA Lärm" nicht überschreiten. In Deutschland gilt für reine Wohngebiete nachts 40 dB (A). Übliche Wärmepumpen von Markenherstellern halten diese Schallwerte fast immer ein. Möglichweise ist dein Haus gar nicht in einem reinen Wohngebiet, sondern sogar in einem Mischgebiet, in dem noch höhere Schallwerte zulässig sind. Die Stadt kann rechtlich nicht bestimmen, dass eine Wärmepumpe "zu laut" sei, sondern sie MUSS sich daran halten, was die geltende "TA Lärm" zulässt. Da gibt es nach meinen Informationen keinen Interpretationsspielraum.

By the way: In Großstädten Deutschlands gibt es einen so genannten Wärmeplan. In diesem wird ausgeführt, wie die Stadt ihre Klimaziele zu erreichen gedenkt. Sie erreicht sie sicher nicht dadurch, indem sie einzelnen Bürgern den Einbau von Wärmepumpen verbietet. Möglicherweise ist hier ein städtischer Sachbearbeiter im Spiel gewesen, dem die verpflichtenden Klimaziele nicht bewusst waren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

In meinen Augen hat sich die Stadt da ein Ei gelegt. Ich glaube, in der Situation würde ich meinen Anwalt von der Kette lassen!

In der Kirche ist doch kaum jemand? Wen sollte da das stören? Ich kenn mich mit der Gesetzeslage nicht aus. Die Argumentation ist für mich aber nicht nachvollziehbar. Hast du die Möglichkeit, die Wärmepumpe im Keller unterzubringen? Ich meine, da gibt es auch Modelle für im Haus.