Wäre es erlaubt, im Straßenverkehr einen Anhänger mit dem Fahrrad zu ziehen?
Hallo. Ja, die Frage oben beschreibt schon die eigentliche Frage.
wäre es in Deutschland erlaubt, mit seinem Fahrrad einen Auto-Anhänger zu ziehen? Es gibt ja kleine Anhänger, die nur 600kg ziehen dürfen und lebst dabei nur etwa 100...150 kg wiegen. Man würde an sein Fahrrad eine Kupplung befestigen und damit den Anhänger ankuppeln.
wäre das in Deutschland möglich bzw. erlaubt? Oder darf so ein Anhänger wirklich NUR von Autos gezogen werden? Oder würde auch ein Moped oder Motorrad gehen? :D
10 Antworten
100 bis 150kg ist sicher grenzwertig, aber nicht direkt verboten oder unzulässig. Tatsächlich ist z.B. das zulässige Gewicht eines Fahrradanhängers nirgends geregelt. Einen 150kg schweren Anhänger würd ich aber nur mit einem Mehr-Peronen Rad („Bier-Bike“) ziehen wollen. Du müßtest eine aureichende Bremskraft sicherstellen können. Da es keine wirkliche funktionierende Auflaufbremse oder ähnliches für Fahrräder gibt, wird das schwierig.
http://www.pdeleuw.de/fahrrad/anhaenger-fakten.html#recht
Bei Kraftradanhängern sieht die Sache anders aus, die müssen als solche zugelassen sein. Und das wird ein Auto-Anhänger nicht sein.
Ist nicht erlaubt, wirst du auch nicht schaffen.
Wenn du aber schöne und angemessene Anhänger an Motorrädern sehen möchtest:
Die fahrradanhänger ja
die verkehrsordnung sagt was von max 1 meter breit und 2 meter hoch und lang.
lg
Nein. Das sind die Werte für Kraftradanhänger. Für Fahrradanhänger gelten dieselben Maße wie für Autoanhänger. Breite bis 2,55m, bis 4m hoch.
Nur Zulässig:
Für Fahrräder: Fahrradanhänger
https://www.bikebox-shop.de/fahrradanhaenger/transportanhaenger/
Für Motorräder: Motorradanhäger:
https://de.wikipedia.org/wiki/Motorradanh%C3%A4nger
Für PKW: Autoanhänger:
https://www.obi.de/autozubehoer/autoanhaenger/c/1528
Die entsprechenden Zulassungen/Betriebserlaubnisse beziehen sich explizit auf das genannte Zugfahrzeuge.
Was unterscheidet denn einen Fahrradanhänger von einem Autoanhänger? Oder anders: Kann ein Anhänger, weil er für PKW zugelassen ist, nicht auch ein Fahrradanhänger sein? Dafür braucht es nämlich keine Zulassung.
Nenn mir halt einfach die entsprechende Vorschrift. Wirste halt nicht finden, weil gibt es nicht.
Und bergab überholt Dich dann der Anhänger.
Deshalb ist das mit Sicherheit nicht erlaubt