Wäre es erlaubt, im Straßenverkehr einen Anhänger mit dem Fahrrad zu ziehen?

10 Antworten

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100 bis 150kg ist sicher grenzwertig, aber nicht direkt verboten oder unzulässig. Tatsächlich ist z.B. das zulässige Gewicht eines Fahrradanhängers nirgends geregelt. Einen 150kg schweren Anhänger würd ich aber nur mit einem Mehr-Peronen Rad („Bier-Bike“) ziehen wollen. Du müßtest eine aureichende Bremskraft sicherstellen können. Da es keine wirkliche funktionierende Auflaufbremse oder ähnliches für Fahrräder gibt, wird das schwierig.

http://www.pdeleuw.de/fahrrad/anhaenger-fakten.html#recht

Bei Kraftradanhängern sieht die Sache anders aus, die müssen als solche zugelassen sein. Und das wird ein Auto-Anhänger nicht sein.

Die fahrradanhänger ja

die verkehrsordnung sagt was von max 1 meter breit und 2 meter hoch und lang.

lg

Olokun  19.04.2021, 18:36

Nein. Das sind die Werte für Kraftradanhänger. Für Fahrradanhänger gelten dieselben Maße wie für Autoanhänger. Breite bis 2,55m, bis 4m hoch.

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Nur Zulässig:

Für Fahrräder: Fahrradanhänger

https://www.bikebox-shop.de/fahrradanhaenger/transportanhaenger/

Für Motorräder: Motorradanhäger:

https://de.wikipedia.org/wiki/Motorradanh%C3%A4nger

Für PKW: Autoanhänger:

https://www.obi.de/autozubehoer/autoanhaenger/c/1528

Die entsprechenden Zulassungen/Betriebserlaubnisse beziehen sich explizit auf das genannte Zugfahrzeuge.

Olokun  18.04.2021, 16:37

Was unterscheidet denn einen Fahrradanhänger von einem Autoanhänger? Oder anders: Kann ein Anhänger, weil er für PKW zugelassen ist, nicht auch ein Fahrradanhänger sein? Dafür braucht es nämlich keine Zulassung.

Nenn mir halt einfach die entsprechende Vorschrift. Wirste halt nicht finden, weil gibt es nicht.

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Olokun  18.04.2021, 16:37

Hier kein Text

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Und bergab überholt Dich dann der Anhänger.

Deshalb ist das mit Sicherheit nicht erlaubt