Wäre diese Vorgehensweise illegal?
Ich denke, jeder von uns hatte schon mal die Idee, im Parkhaus mit‘n Motorrad an der Schranke vorbei zu fahren. Doch, wie sieht es rechtlich aus ? Ist es erlaubt ?
10 Antworten
Nein, das ist natürlich absolut gar nicht erlaubt und es hatte auch noch nicht jeder diese unglaublich dämliche Idee. Die haben aus gutem Grund Kameras, viel Spaß wenn sie dir das Ding abschleppen.
Erlaubt ist es nicht. Zivilrechtlich kann das natürlich Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.
Der Straftatbestand "Erschleichen von Leistungen" ist jedoch nicht einschlägig, weil die Zahlung nicht beim Befahren, sondern erst beim Verlassen des Parkhauses fällig ist.
Nachtrag: zu finden bei Thomas Fischer: Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen. 62. Auflage. C. H. Beck, München 2015, § 265a, Rn. 24.
Ich habe das auch gemacht. Aber einmal konnte mich ein Parkwärter sehen und konnten über die Kamera mein Kennzeichen sehen. Zum Glück nur Geldstrafe
Es ist (natürlich) nicht erlaubt und per Videoüberwachung auch leicht nachweisbar.
Gibt doch auch einen Lambo der genau unter die Schranke durch passt ^^ wäre ja noch cooler ^^ Jedoch auch das ist nicht erlaubt
Und wie soll man bitte bezahlen wenn man gar nicht erst das Ticket gezogen hat? Also doch Erschleichung von Leistungen