Wählen ab 16?

Das Ergebnis basiert auf 16 Abstimmungen

Wählen ab 16 finde ich gut, weil... 56%
Nein, das Wahlrecht sollte erst ab 18 gelten, weil... 38%
Andere Antwort: 6%
Man sollte schon früher/erst später wählen dürfen und zwar ab: 0%

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Wählen ab 16 finde ich gut, weil...

Ich bin dafür, dass auch in Deutschland jeder ab 16 wählen darf.

"Wählen ab 16" ist nicht nur "Wählen mit 16"

Da Bundestagswahlen ja alle 4 Jahre stattfinden, wären die Erstwähler bei einer Herabsenkung entweder 16, 17, 18 oder 19, also im Durchschnitt ca. 17,5 Jahre alt. Bei der aktuellen Regelung sind Erstwähler 18, 19, 20 oder 21, also im Schnitt ca. 19,5 Jahre alt, was von der 18 weiter weg ist als nach der Herabsenkung.

Kommunal- und Landtagswahlen

Bei Kommunalwahlen in Baden-Würrtemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen kann man jetzt schon ab 16 Jahren wählen.

Bei Landtagswahlen in Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein kann man auch schon ab 16 Jahren wählen.

"Idioten" gibt es in jedem Alter

Jugendliche (nicht alle) können leicht beeinflussbar sein, ob mit 16 oder 18, da sehe ich keinen großen Unterschied. Erwachsene können sich aber genauso einfach manipulieren lassen, merkt man doch an Verschwörungstheoretikern oder Querdenkern.

Altersstruktur der Wahlberechtigten

Die Menschen werden immer älter, entsprechend steigt das Durchschnittsalter der Wähler. Schon bei den Wahlen 2013 und 2017 war der Anteil der über 60-Jährigen deutlich höher als der der unter 40-Jährigen. Bei der diesjährigen Wahl ist der Anteil der über 60-Jährigen weiter gestiegen, während die unter 30-Jährigen "weniger wurden".

Was man mit 16 sonst so darf

Wie oben schon erwähnt darf man ja schon mit 16 bei einigen Wahlen teilnehmen. Man darf mit 16,5 Jahren anfangen den Führerschein für das begleitete Fahren zu machen. Außerdem darf man mit 16 Bier kaufen und Motorrad fahren (A1). Also sollte doch auch das Wählen bei Bundestagwahlen mit 16 Jahren möglich sein.

Chilitante86 
Fragesteller
 29.04.2023, 17:39

Vielen Dank für deine Antwort!

0
Wählen ab 16 finde ich gut, weil...

Gerne auch schon ab 14. Das Durchschnittsalter wächst stetig und wir haben schon jetzt das Problem, dass wir auf eine Art "Rentnerdiktatur" zusteuern.

Nein, das Wahlrecht sollte erst ab 18 gelten, weil...

Vielen fehlt noch die intellektuelle Reife und der persönliche Betroffenheitsbezug zu wahlpolitischen Entscheidungen sowie das Interesse.

Ich finde es schräg, Menschen wählen zu lassen, denen die Eltern noch vorschreiben können, wo sie zu übernachten haben und die einen Muttizettel und volljährigen Betreuer brauchen, wenn sie in einen Club möchten oder auf Konzerte.

Chilitante86 
Fragesteller
 29.04.2023, 17:16

Auch so manchen Erwachsenen fehlt die intelektuelle Reife...

Zumal man das Interesse an Politik steigern kann durch ein früheres Wahlrecht. Und sollte man denjenigen das Wahlrecht nehmen, die ihre Entscheidung gut durchdacht treffen?

1
Adzea  29.04.2023, 17:18
@Chilitante86

Irgendwo muss halt eine Grenze gezogen werden und die bestehende finde ich im Rahmen der sonstigen altersabhängigen Rechte und Pflichten völlig in Ordnung.

0
Chilitante86 
Fragesteller
 29.04.2023, 17:38
@Adzea

Würdest du wenn du könntest das Wahlalter in Österreich dann auch anheben oder so belassen?

0
Chilitante86 
Fragesteller
 29.04.2023, 17:41
@Adzea

Das ist politisch hier keine Diskussion mehr. Was ein Zeichen dafür ist, dass es niemanden wirklich stört.

0
Wählen ab 16 finde ich gut, weil...

So kann man in der Jugend ein Interesse für Politik wecken. Außerdem ist auch die Jugend von politischen Entscheidungen betroffen, insbesondere was die Zukunft der Jugend betrifft. Grundsätzlich gilt für mich: Je mehr Menschen wählen, umso besser, umso repräsentativer kann die spätere Regierung sein.

Chilitante86 
Fragesteller
 29.04.2023, 16:59

Danke für deine Antwort!

0
Nein, das Wahlrecht sollte erst ab 18 gelten, weil...

...auch andere Rechte mit dem Erwerb der Volljährigkeit verbunden sind. Ich sehe keinen Grund, warum man das in diesem Punkt anders handhaben sollte.