Vorsatz bei privater Haftpflichtversicherung?

4 Antworten

Wenn Vorsatztaten nicht ausdrücklich mitversichert sind*: Nein. Vorsatz ist in der Regel pauschal ausgeschlossen.

*Meine Privathaftpflichtversicherung umfasst(e) (bis 2023) auch Vorsatzschäden durch Kinder (dabei habe ich nicht mal welche^^) - allerdings nur bis zum vollendeten 10. Lebensjahr und bis zu einer maximalen Deckungssumme von 1.000 €.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
wattdennnu2  27.04.2024, 17:54

Welcher Versicherer bietet das an? Welcher Tarif?

0
Answer1234567  27.04.2024, 18:06
@wattdennnu2

LVM. Die haben aber vor einer Weile die Tarife umgestellt. Ich habe gerade mal durchgeschaut und den Part nicht mehr gefunden - kann sein, dass die das rausgeworfen haben. War mit der geringen Deckungssumme ja inhaltlich auch ziemlich überflüssig - und für mich ohnehin nie relevant.

Im alten "Privat-Haftpflicht-Plus"-Baustein war es noch mit drin:

Vorsatzschäden durch Kinder (bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres) - Versicherungssumme 1.000 €
1

Im Rahmen des Versicherungsrechts führt nach § 81 Abs. 1 VVG die vorsätzliche Herbeiführung eines Versicherungsfalls zur Leistungsfreiheit für das versichernde Unternehmen. Dabei beschränkt sich der Vorwurf einer vorsätzlichen Handlung nicht nur auf das Schadensereignis selbst, sondern auch die sich daraus ergebenden Folgen.
Da steht nichts von einer Ausnahme durch Kinder!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 1988 Versicherungsmakler

Den Vorsatz muss die Versicherung nachweisen, das wird bei einem 12jährigen fast unmöglich

Vorsatz ist in keiner Versicherung abgesichert!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 25-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen