Vorladung Polizei ist das für mich oder für meine Eltern?

8 Antworten

Das richtet sich an die Erziehungsberechtigte

hat sich das mit deinem 18. überschnitten?

wenn du jetzt 18 bist, geht das auf dich über

deine eltern haben dann damit nichts mehr zu tun

dann gehst du da alleine hin, wenn überhaupt


Triscon46317 
Fragesteller
 08.07.2020, 13:50

Ja würde da alleine hin gehen soll ich da denn Mal anrufen bei der Polizei?

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wasletzt3Preis  08.07.2020, 13:57
@Triscon46317

kannst du machen, kostet ja nix

sag, du bist 18 und damit bist du selbst erziehungsberechtigt und deine eltern kommen nicht

wenn sie sagen, das müssen die, stimmt nicht, geh dann einfahc ohne sie hin und fertig

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Triscon46317 
Fragesteller
 08.07.2020, 14:22
@wasletzt3Preis

Ich habe da gerade angerufen. Der Polizist war so unfreundlich der wusste direkt wer ich bin und war eigentlich auch fest davon überzeugt daß ich alles gemacht habe und ich direkt schuldig bin. Er hat mir gerade noch am Telefon fragen gestellt....

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Sirius66  08.07.2020, 14:33
@Triscon46317

Du warst doch schon dort! Am 17.5.

Jetzt sollen deine Eltern gehen. Sie sind vorgeladen!

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wasletzt3Preis  08.07.2020, 14:34
@Sirius66

nein, seine erziehungsberechtigten sind vorgeladen

nicht herr und frau xy

er hat keine erziehungsberechtigten mit 18, somit ist das gegenstandslos

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Sirius66  08.07.2020, 14:37
@wasletzt3Preis

Zur Tatzeit war er minderjährig und sie sind geladen!

Es ist nicht gegenstandslos und du solltest dich raushalten, dein "Wissen" hatten wir schon ....

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Sirius66  08.07.2020, 14:36

Leute .... Ihr sagt alle, FS soll LESEN!

Die Beschuldigtenvernehmung des Sohnes hat am 17.5. statt gefunden!

Jetzt geht ein Schreiben an die Erziehungsberechtigten, dass SIE in dieser Sache gehört werden sollen! Termin am 10.7.

Es ist umgekehrt! Der Sohn hat damit nichts zu tun!

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wasletzt3Preis  08.07.2020, 14:37
@Sirius66

er hat auch keine erziehungsberechtigten mehr

aber stimmt, sie könnten sie als zeugen laden wollen, damit sie gegen ihn aussagen, versuchen kann man ja

mhmmhmhhmhmhmhmhm

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Triscon46317 
Fragesteller
 08.07.2020, 14:39
@Sirius66

Nein ich bin am 17.05 geboren. Ich habe da noch keine Aussage gemacht

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Triscon46317 
Fragesteller
 08.07.2020, 14:39
@Triscon46317

Aber der Typ kam mir so unfreundlich vor wenn es nach ihm gehen würde hätte er mich direkt verhaftet

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Sirius66  08.07.2020, 14:40
@wasletzt3Preis

Du immer mit deinem ach so tollen Rat!

Als Beschuldigter muss man da gar nicht hin. Als Zeuge schon!

Und es gelten die Umstände zur TATZEIT, du Pfosten!

Du hattest schon so oft Unrecht und hörst nicht auf, deinen falschen Senf dazu zu geben!

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Sirius66  08.07.2020, 14:41
@Triscon46317

Das kommt davon, wenn das Ding nur halb zu sehen ist!

Was ist das für ein Februar-Datum?

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Sirius66  08.07.2020, 14:49
@Triscon46317

Wie geht denn der Satz weiter "in der Beschuldigten Vernehmung ihres Sohnes" ....?

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Das Schreiben ging ja augenscheinlich an deine Eltern. Sonst wäre ja nicht die Rede von "Ihrem Sohn"

An deine Eltern gerichtet, steht doch da "Sehr geehrte Erziehungsberechtigte".

Das ist eine Vorladung für deine Eltern....irgendwas hast du angestellt und sie sollen dazu angehört werden