Vorbestraft zur Luftwaffe?
Hallo,
ich hab mit 14 eine Anzeige für Gefährlicher Waffenbesitz bekommen und wollte fragen ob ich trotzdem ein Kampfpilot werden kann in der Luftwaffe.
2 Antworten
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Bagatellstrafen (weniger als 90 Tagesätzen oder weniger als 2 Jahre) und Strafen nach dem Jugendstrafrecht werden nicht ins polizeiliche Führungszeugnis eingetragen, falls es sich um Einzelfälle handelt. (siehe https://www.ra-grassmann-muenchen.de/eintrag-im-fuehrungszeugnis/ )
Das könnte üble Nachfragen geben, evtl. auch das Aus sein.