Vom Leasingvertrag zurücktreten?

1 Antwort

Du hast sehr wahrscheinlich die Gewährleistungsrechte abgetreten bekommen. Dann kannst du eine Frist setzen und wenn ein nicht unwesentlicher Mangel nicht behoben wurde, kannst du zurück treten.

Damit fällt dann auch dein Leasingvertrag.