Vom Bürostuhl gestürzt- Arbeitsunfall?

6 Antworten

  • Kenne ich aus eigener Erfahrung.
  • Arbeitsunfall? Ja.
  • Mitschuld? ja, du hast den Stuhl nicht korrekt benutzt. Dir muß klar sein, das ein Kantensitz zurm Fortrollen des Stuhles führt, wenn die Abstützung oder der Schwerpunkt verändert wird.
  • Aber wen interessiert eine Mitschuld? Du wirst kaum Ansprüche an den Stuhlhersteller senden. Nächstes mal "ordentlich" sitzen bleiben.

Gute Besserung.

tanjajankord 
Fragesteller
 16.07.2020, 13:03

Dankeschön

0

Auf dem direkten Weg zur Arbeit und während der Arbeitszeit ist es ein Arbeitsunfall. Der Stuhl gehört zur Arbeitsstätte und du bist heruntergefallen. Auch wenn du nur halb draufgesessen bist ist es dennoch ein Arbeitsunfall.

Wahrscheinlich wird noch Post von der Krankenkasse kommen mit einem Fragebogen zur Klärung des Unfallherganges. Damit klären die das dann direkt mit der BG ab.

Wenn nicht, solltest du nochmal zeitnah zum Durchgangsarzt um die Sache zu klären, da du sonst bei evtl. Folgekrankheiten bzw. gesundheitlichen Folgen allein da stehst.

Du hast zwar fahrlässig gehandelt, aber nicht mutwillig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
sirigel  16.07.2020, 13:12

Das ist schön, aber warum so hochnäsig? Ich würde dir nicht glauben wenn du erzählst, niemals Unsicherheiten auf dem Dach gehabt zu haben und froh warst, eine Absturzsicherung im Hintergrund gehabt zu haben.

(Ein Freund ist Dachdeckermeister)

1
lalala321q  16.07.2020, 13:19
@sirigel

achso, du meinst sicherlich mich damit.
Also ja, ich hatte so manches Mal Angst und Bange als ich aufs Dach gestiegen bin besonders wenns hoch war und ein Wind ging oder ich einfach nicht ausgeschlafen war oder irgendwie kraftlos nachdem man schwar getragen hat.
Da hieß es dann langsam machen, sich langsam vortasten bis man wieder sicher auf dem Untergrund agieren kann
Absturzsicherung habe ich nur selten getragen auch wenns Vorschrift war. Hat oft auch mehr behindert als dass es geholfen hat. Aber klar, wenn man fällt ist mal froh darum sie zu haben, bin aber nie gefallen.

1
sirigel  16.07.2020, 13:23
@Affe79

Nein. Pardon, war für einen mitlerweile gelöschten Beitrag von lalala312q gedacht.

1
sirigel  16.07.2020, 13:25
@holgerholger

Der Kommentar, worauf sich meine Antwort bezog, ist gelöscht worden.

0

Das ist wie beim schleudertrauma. Da kommen die Schmerzen später. Hatte da ne geile Halskrause . Musst noch mal zum doc. Und nicht zu kompliziert erklären 🤪

Ein Arbeitsunfall hat grundsätzlich vorgelegen.

Was ein Arbeitsunfall ist, steht in § 8 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII):

Laut deiner Schilderung ist ein Unfall infolge deiner versicherten Tätigkeit eingetreten. Der Unfall hat auch zu einem gesicherten Gesundheitsschaden (Verletzung des Armes) geführt. Rein rechtlich liegt damit ein Arbeitsunfall vor.

Ob darüber hinaus ein weiterer gesicherter Gesundheitserstschaden eingetreten ist, ist fraglich. Du solltest noch einmal zum D-Arzt gehen, um eine Verletzung der Halswirbelsäule abzuklären.

Nicht selten treten bei Ereignissen auch bisher klinisch stumme Vorschäden oder Schadensanlagen zum Vorschein. Insbesondere bei Beschwerden an den großen Gelenken (Schulter, Knie) und bei der Wirbelsäule stellt sich dann in der gesetzlichen Unfallversicherung die Frage, ob das Ereignis „rechtlich wesentliche“ Ursache einer etwaigen medizinisch gesicherten (!) Schädigung ist.

Der D-Arzt muss also deinen Nacken/Halswirbelsäule untersuchen und eine Diagnose stellen. Verwindungen (Distorsionen) der Halswirbelsäule heilen in der Regel bereits nach wenigen Tagen bis aber auch Wochen ab.

Wenn die Beschwerden darüber hinaus anhalten, jedoch z.B. durch radiologische oder kernspintomografische Untersuchungen keine strukturellen Verletzungen (= Brüche, Blutungen, Zerreißungen, ...) objektiviert werden können, endet die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft.

Sollte man bei dir eine strukturelle Schädigung der Wirbelsäule (oder der Schulter) feststellen, wird die Berufsgenossenschaft prüfen, ob das Ereignis

  1. im naturwissenschaftlichen Sinne überhaupt in der Lage dazu war, einen solchen Gesundheitsschaden herbeizuführen und
  2. ob diese Einwirkung auch die rechtlich wesentliche Ursache für den Gesundheitsschaden war (oder ob in der Gesamtschau z.B. eher verschleißbedingte Vorschäden bestanden)

Sollte es soweit kommen, zieht die Berufsgenossenschaft die ärztlichen Berichte sowie meistens eine beratungsärztliche Stellungnahme zu Rate.

Die Berufsgenossenschaft wird dich kontaktieren, wenn sie deine Hilfe bei der Klärung benötigt.

Dein eigenes Verschulden ist übrigens irrelevant. Nur bei vorsätzlicher Herbeiführung des Ereignisses gäb Probleme.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Geh zu einem Unfallarzt und erkläre ihm den Vorfall. Im Grunde genommen ist es ein Betriebsunfall.