Vom Bürostuhl gestürzt- Arbeitsunfall?
Hallo ,
Ich brauche einmal Hilfe.
Ich bin Hauswirtschafterin in einer Wohnstätte. Ich habe mit 2 weiteren Kollegen im Büro gesessen. Ich sass halb mit dem Gesäss auf dem 5 Beindrehstuhl und machte eine Vorwärtsbewegung mit einem Fuss im sitzen um auf den Dienstplan zuschauen. Dabei blieb der Stühl irgendwie an der Bürostuhlschutzmatte leicht hängen und der Stuhl ging nach hinten weg durch meine gleichzeitige Vorwärtsbewegung und ich stürzte heftig mit dem Ellenbogen zu Boden. Gleichzeitig knallte die hohe Lehne in meinen Nacken mit voller Wucht. Wie haben uns alle 3 total erschrocken und meine Kollegen mussten mir hoch helfen. Ich hab alles sofort in das Verbandsbuch eingetragen. Erst auf dem Heimweg das war eine halbe Stunde später bekam ich starke Schmerzen im Arm. Habe erst abgewartet und bin am nächsten Tag zur Arbeit und bin dann aber morgens direkt nach Bekanntgabe bei meinem Cheg zum D-Arzt gegangen. Bin jetzt 1 Woch AU geschrieben. Jetzt 2-3 Tage nach dem Sturz habe ich massive Nacken, Rücken und Schulter Schmerzen. Hatte in das Verbandsbuch auch sofort eingetragen, das ich starke Verspannung spüre. Nun denke ich, sollte ich doch unbedingt nochmal zum D-Arzt , da ich erst nur am Arm Probleme hatte und auch diese nur beim Arzt vermerkt sind. Ich will keine Fehler machen. Zudem frage ich mich...wird es als Arbeitsunfall anerkannt??? Und trage ich eine Mitschuld??? Da ich mit dem Po nicht ganz auf dem Stuhl gesessen habe.
Kann mir jemand dazu was sagen??
Dankeschön
6 Antworten
- Kenne ich aus eigener Erfahrung.
- Arbeitsunfall? Ja.
- Mitschuld? ja, du hast den Stuhl nicht korrekt benutzt. Dir muß klar sein, das ein Kantensitz zurm Fortrollen des Stuhles führt, wenn die Abstützung oder der Schwerpunkt verändert wird.
- Aber wen interessiert eine Mitschuld? Du wirst kaum Ansprüche an den Stuhlhersteller senden. Nächstes mal "ordentlich" sitzen bleiben.
Gute Besserung.
Auf dem direkten Weg zur Arbeit und während der Arbeitszeit ist es ein Arbeitsunfall. Der Stuhl gehört zur Arbeitsstätte und du bist heruntergefallen. Auch wenn du nur halb draufgesessen bist ist es dennoch ein Arbeitsunfall.
Wahrscheinlich wird noch Post von der Krankenkasse kommen mit einem Fragebogen zur Klärung des Unfallherganges. Damit klären die das dann direkt mit der BG ab.
Wenn nicht, solltest du nochmal zeitnah zum Durchgangsarzt um die Sache zu klären, da du sonst bei evtl. Folgekrankheiten bzw. gesundheitlichen Folgen allein da stehst.
Du hast zwar fahrlässig gehandelt, aber nicht mutwillig.
achso, du meinst sicherlich mich damit.
Also ja, ich hatte so manches Mal Angst und Bange als ich aufs Dach gestiegen bin besonders wenns hoch war und ein Wind ging oder ich einfach nicht ausgeschlafen war oder irgendwie kraftlos nachdem man schwar getragen hat.
Da hieß es dann langsam machen, sich langsam vortasten bis man wieder sicher auf dem Untergrund agieren kann
Absturzsicherung habe ich nur selten getragen auch wenns Vorschrift war. Hat oft auch mehr behindert als dass es geholfen hat. Aber klar, wenn man fällt ist mal froh darum sie zu haben, bin aber nie gefallen.
Der Kommentar, worauf sich meine Antwort bezog, ist gelöscht worden.
Das ist wie beim schleudertrauma. Da kommen die Schmerzen später. Hatte da ne geile Halskrause . Musst noch mal zum doc. Und nicht zu kompliziert erklären 🤪
Ein Arbeitsunfall hat grundsätzlich vorgelegen.
Was ein Arbeitsunfall ist, steht in § 8 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII):
Laut deiner Schilderung ist ein Unfall infolge deiner versicherten Tätigkeit eingetreten. Der Unfall hat auch zu einem gesicherten Gesundheitsschaden (Verletzung des Armes) geführt. Rein rechtlich liegt damit ein Arbeitsunfall vor.
Ob darüber hinaus ein weiterer gesicherter Gesundheitserstschaden eingetreten ist, ist fraglich. Du solltest noch einmal zum D-Arzt gehen, um eine Verletzung der Halswirbelsäule abzuklären.
Nicht selten treten bei Ereignissen auch bisher klinisch stumme Vorschäden oder Schadensanlagen zum Vorschein. Insbesondere bei Beschwerden an den großen Gelenken (Schulter, Knie) und bei der Wirbelsäule stellt sich dann in der gesetzlichen Unfallversicherung die Frage, ob das Ereignis „rechtlich wesentliche“ Ursache einer etwaigen medizinisch gesicherten (!) Schädigung ist.
Der D-Arzt muss also deinen Nacken/Halswirbelsäule untersuchen und eine Diagnose stellen. Verwindungen (Distorsionen) der Halswirbelsäule heilen in der Regel bereits nach wenigen Tagen bis aber auch Wochen ab.
Wenn die Beschwerden darüber hinaus anhalten, jedoch z.B. durch radiologische oder kernspintomografische Untersuchungen keine strukturellen Verletzungen (= Brüche, Blutungen, Zerreißungen, ...) objektiviert werden können, endet die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft.
Sollte man bei dir eine strukturelle Schädigung der Wirbelsäule (oder der Schulter) feststellen, wird die Berufsgenossenschaft prüfen, ob das Ereignis
- im naturwissenschaftlichen Sinne überhaupt in der Lage dazu war, einen solchen Gesundheitsschaden herbeizuführen und
- ob diese Einwirkung auch die rechtlich wesentliche Ursache für den Gesundheitsschaden war (oder ob in der Gesamtschau z.B. eher verschleißbedingte Vorschäden bestanden)
Sollte es soweit kommen, zieht die Berufsgenossenschaft die ärztlichen Berichte sowie meistens eine beratungsärztliche Stellungnahme zu Rate.
Die Berufsgenossenschaft wird dich kontaktieren, wenn sie deine Hilfe bei der Klärung benötigt.
Dein eigenes Verschulden ist übrigens irrelevant. Nur bei vorsätzlicher Herbeiführung des Ereignisses gäb Probleme.
Geh zu einem Unfallarzt und erkläre ihm den Vorfall. Im Grunde genommen ist es ein Betriebsunfall.
Das ist schön, aber warum so hochnäsig? Ich würde dir nicht glauben wenn du erzählst, niemals Unsicherheiten auf dem Dach gehabt zu haben und froh warst, eine Absturzsicherung im Hintergrund gehabt zu haben.
(Ein Freund ist Dachdeckermeister)