Volle Sanktionsmöglichkeit?

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Diese Aussage will heißen:

  1. Die Bundesregierung, die aus dem Bundeskanzler und den Ministern besteht, ist dem Parlament, dem Bundestag im Reichstagsgebäude in Berlin, verantwortlich. Wenn die Abgeordneten es wollen, muss die Bundesregierung oder müssen einzelne Minister dem Bundestag Rede und Antwort stehen.
  2. Wenn der Bundestag mit der Arbeit der Regierung nicht zufrieden ist, dann kann er das gegenüber der Regierung zum Ausdruck bringen. Beispielsweise könnte der Bundestag einem einzelnen Minister das Misstrauen aussprechen. Der Bundeskanzler kann dies zum Anlass nehmen, den Bundespräsidenten zu bitten, den Minister zu entlassen. Anders gesagt: nicht der Bundestag, sondern nur der Bundeskanzler - zusammen mit dem Bundespräsidenten - können den Minister sanktionieren (zur Verantwortung ziehen), ihn also entlassen.
  3. Sanktionieren, also zu Verantwortung ziehen, kann der Bundestag nur den Bundeskanzler. Der Bundestag kann nämlich jederzeit, wenn es dafür eine Mehrheit gibt, einen anderen Bundeskanzler wählen. In diesem Falle muss der Bundespräsident den Bundeskanzler und alle Minister der Bundesregierung entlassen und den neu gewählten Bundeskanzler sowie die von diesem benannten Minister ernennen.

Ich hoffe, dein Satz ist klarer geworden. 😊

Bleibt gesund und vernünftig!

Arnold

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Das sagt nichts über seine Befugnisse aus, sondern besagt lediglich, dass er vollständig gegenüber dem Parlament verantwortlich ist, dass ihn jederzeit absetzen könnte durch ein konstruktives Misstrauensvotum.

volle Sanktionsmöglichkeit?

Das Parlament ist das hoechste Organ, die beschlossenen Gesetze koennen bei Fehler von Karlsruhe kassiert werden und muessen nachgebessert werden.

Nur im Kriegsfall ist der Bundeskanzler oberster Kriegsherr im Lande, der wiederum Weisungen von Bruessel/Stoltenberg befolgen muss und durch die Nato steht da noch einmal ein US General drueber. So waere die Befehlskette.

Abgewaehlt kann der Bundeskanzler nach einem Misstrauensantrag, der mehrheitlich dann von den Parlamentariern bestaetigt werden muss.