Vodafone ist uneinsichtig?
Hallo,
eine Freundin von mir wollte einen DSL Vertrag haben und hat dazu zu Coronazeiten im Shop angerufen, um sich einen Termin zu holen. Die Kollegin aus dem Shop am Telefon sagte: nee wir brauchen keinen Termin zu vereinbaren, ich kann Sie gerne telefonisch beraten und dann lassen Sie mir Ihre Daten, also Ausweis und Bankkarte per WhatsApp auf das Shophandy zukommen..
Alles schön und gut, hat auch alles super geklappt.
Vor kurzem war sie in einem Shop, weil sie eine Frage zum DSL hatte und plötzlich hatte die Kollegin 4 Mobilfunkkundennummern offen, mit insg. 8 Verträgen + Handys.
Laut Kundenbetreuung wurden die Verträge alle in einem Shop abgeschlossen. Den Shop werde ich hier nicht nennen. Diese Verträge hat sie nicht unterschrieben...
Sie hat also eine Reklamation geschrieben und später kam eine Rückmeldung, dass alles rechtens gelaufen ist, aber allerdings mein Ausweis zur Unterschriftenüberprüfung fehlt und eine Strafanzeige benötigt wird.
Zur Information: der Shop sagte, dass die nichts stornieren können und auch nicht werden.
Also hat sie wieder ein Schreiben aufgesetzt, mit einer Kopie meines Ausweises und dem Aktenzeichen der Onlineanzeige.
Nun sagte die Zentrale von Vodafone, dass die Kontakt zum Shop aufnehmen werden, damit die den Vertrag stornieren werden. Der Shop sagte aber, nee wird nichts storniert. Hääää?!
Jetzt laufen auf Ihren Namen mehrere Verträge, ohne das sie die jemals unterschrieben hat bzw. überhaupt im Shop war. Sie ist echt mega verzweifelt und weiß nicht mehr weiter.
Hatte jemand von euch ähnliche Erfahrungen mit Vodafone und kann berichten?
Ich danke im Voraus!
3 Antworten
Verträge schließt jeder Mensch permanent ab: beim Kauf von Lebensmitteln oder beim Entwerten eines Bus-Fahrscheins etwa. Dafür müssen die Vertragsgegenstände weder schriftlich aufgeführt, noch eine Unterschrift darunter gesetzt werden.
lassen Sie mir Ihre Daten, also Ausweis und Bankkarte per WhatsApp auf das Shophandy zukommen..
Die Nutzung von WhatsApp im Beruf ist illegal, d. h. vertrauliche Daten müssen entweder per Fax geschickt werden oder der Vertrag sollte vor Ort unterschrieben werden. Ein Kopie des Ausweises wird nicht benötigt, wäre im Zusammenhang mit gefälschten Unterschriften ggf. sogar Identitätsdiebstahl.
siehe auch https://www.gutefrage.net/frage/vertraege-am-telefon-abschliessen
Nach Abschluss eines Vertrages am Telefon hat man normalerweise 14 Tage Widerrufsrecht: https://www.dahag.de/c/ratgeber/zivilrecht/14-tage-widerrufsrecht
Vielen Dank für die ausführliche Antwort... ich denke das weiß Vodafone auch, da sie ja nicht nur ein Schreiben fertig gemacht hat, trotzdem handeln sie nicht...
Vodafone scheint echt nicht aus vergangenen Fehlern gelernt zu haben!
Des Weiteren sind die 14 Tage Widerrufsfrist längst herum
Das gilt, sobald ein Kunde in der App als Kontakt ohne die Zustimmung des Kunden gespeichert wird
siehe auch
Und warum sollte eine Firma jetzt direkt Kunden einspeichern, wenn WhatsApp nur für den Support da ist?
Also WhatsApp im Beruf noch nicht illegal ....
Kommt Whatsapp im wirtschaftlichen Alltag zum Einsatz, ist ohne Zustimmung der Kontakte und einem Vertrag zwischen Whatsapp Inc. und dem Unternehmen der Einsatz des Messengerdienstes rechtlich nicht zulässig und verstößt gegen die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung.
Ist aber immer noch was völlig anderes, als wenn Firma XY WhatsApp für den Support nutzt.
Ich arbeite in der Gastro. Bei uns kann man Tische per WhatsApp reservieren.
Da werden keine Kundendaten gespeichert ... gar nichts!
Du hast deine Aussage also nicht ganz zu Ende gedacht.
Normalerweise kann man über WhatsApp nur Kontakte anschreiben, über Telefonnummer geht es nur indirekt (über Weblink).
Warum sollte eine Firma Kunden anschreiben, wenn es darum geht, dass Kunden die Firma via WhatsApp kontaktieren können?
Große Firmen wie Nestle, Deutsche Post/DHL, BWM, DELL, Coca Cola bieten WhatsApp Support.
Ist aber immer noch was völlig anderes, als wenn Firma XY WhatsApp für den Support nutzt.
Das habe ich mir nicht ausgedacht, sondern ist ein Zitat von e-recht24.de.
Wenn die Gastro keinen Vertrag mit WhatsApp hat (da ggf. personenbezogene Daten an Facebook/Meta gesendet werden), ist das ebenfalls nicht zulässig.
Ok, in diesem Fall willigt ggf. der Kunde durch die Nutzung des Dienstes in die Datenverarbeitung ein, allerdings ist dann keine personalisierte Antwort möglich.
gehört beides zu Meta/Facebook, d. h. Verarbeitung der Daten in Nicht-EU-Ländern
Ja, unterscheide bitte die Funktionsweise und den Sinn dahinter ....
Ebenso wie für E-Mails gilt damit, dass auch insoweit eine Einwilligung des Nutzers vorliegen muss, damit etwa das Versenden von Service-Nachrichten nicht gegen das Verbot unzumutbarer Belästigung verstößt.
Um auch den Erstkontakt mit dem Nutzer rechtmäßig zu gestalten, ist Unternehmen zu empfehlen die Einwilligung mittels eines Links außerhalb eines Whatsapp-Chats, zum Beispiel auf der eigenen Homepage, einzuholen.
https://t3n.de/news/whatsapp-business-legale-nutzung-1076221/
d. h. WhatsApp Business Nachricht von der Website mit entsprechendem Impressum ist legal, über Telefon die WhatsApp-Nummer durchgeben eher nicht, da der Nutzer nicht explizit der Datenverarbeitung zugestimmt hat
Außerdem sollte im Unternehmensprofil auf WhatsApp das Impressum der Webseite verlinkt sein.
Ich habe nichts anderes behauptet. Aber schön, dass du deine erste Aussage von Oben nun eigentlich doch selber entkräftet hast.
WhatsApp ist im Geschäftsbereich nicht per se illegal. 🙃
Richtig, aber "einfach Ausweis kopieren" geht nicht, genausowenig
lassen Sie mir Ihre Daten, also Ausweis und Bankkarte per WhatsApp auf das Shophandy zukommen..
WhatsApp ist im Geschäftsbereich nicht per se illegal. 🙃
Aber auch nicht grundsätzlich erlaubt xD
Das ist ein Fall für die Verbraucherberatung. Das ist oft effektiver als ein Anwalt
Na ja, sie meinte, dass sie bereits mit der Verbraucherzentrale gedroht hat. Sie überlegt das jetzt an die Verbraucherzentrale weiterzugeben und ein Foto von der Eingangsbestätigung an Vodafone zu senden. Meinen Sie, dass hilft schon?
Wenn man mit einer Institution "drohen" will, muss man dieser Schritt auch einleiten. Das kostet bei der Verbraucherberatung einmalig 10- 15 €
Sie dachte nur, dass die Drohung schon ausreicht. Sie hat in das Schreiben notiert, wenn bis zu einer bestimmten Frist keine Rückmeldung kommt, sich an die Verbraucherzentrale wendet
Jemanden mit Anwalt oder dergleichen zu drohen ist halt schon eine Nötigung, und somit strafbar.
Nur Mal so am Rande... Entweder leitet man entsprechende Schritte ein, oder man lässt es. Aber das jemanden anzudrohen ist halt schon ziemlich hohl.
Hä was ist daran hohl, wenn sie selber in ihrem Schreiben schreibt, dass wenn bis zum Ende der Fristsetzung nichts storniert ist sich Rechtsbeistand von der Verbraucherzentrale holt?
Bitte nicht falsch verstehen! Nicht ich habe meine Freundin genötigt oder sonstiges, sondern sie hat dies in Ihrem Schreiben notiert... hätte sie nach dem zweiten Schreiben immer noch nett bleiben sollen???
Auch wenn ich nicht verstehe, wozu man deinen Ausweis braucht, wenn es um Verträge deiner Freundin geht, sollte sich in einem solchem Fall mindestens an den Verbraucherschutz gewendet werden.
/edit: musste gerade feststellen, dass du ja auch schon selber mit 1&1 ein solches Problem hast.... Und nun Vodafone der Freundin.
Geht ja wild her bei dir. Oder geht es letztendlich doch nur um dich?
Die Mitarbeiterin wollte den Ausweis von ihr haben, nicht von mir.
Nein tatsächlich ist der Fall bei 1&1 bei mir gelöst, meine Freundin hat nun ein Problem bei Vodafone.
Du schreibst zwei Mal "mein Ausweis".
Ich zitiere:
Sie hat also eine Reklamation geschrieben und später kam eine Rückmeldung, dass alles rechtens gelaufen ist, aber allerdings mein Ausweis zur Unterschriftenüberprüfung fehlt
Also hat sie wieder ein Schreiben aufgesetzt, mit einer Kopie meines Ausweises und dem Aktenzeichen der Onlineanzeige.
Deshalb gehe nun von aus, dass es immer noch um dich geht. Denn wäre dein Problem erledigt, hättest du deiner Freundin ja sagen können was sie zu machen hat, ohne eine weitere Frage hier stellen zu müssen.
Es tut mir leid! Im Grunde ist es ja egal, um wen es geht...
Meine Frage war nur, was da jetzt gemacht werden kann, weil das ja von Anbieter zu Anbieter immer alles unterschiedlich ist und vielleicht hat hier jemand bereits solche Erfahrungen gemacht! Dafür ist das Forum da!
Wo steht das? Was meinst du, wofür es WhatsApp Business gibt... Damit Firmen für ihre Kunden auch per WhatsApp erreichbar sind.
Zudem können Verträge auch per WhatsApp gemacht werden, wenn keine spezielle Formschrift vorgegeben ist.
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